Robe oder nicht - und wenn ja, wie?
RA J. Melchior, Wismar | 7. Januar 2011 — Der Kollege Siebers berichtet über eine wirklich bemerkenswerte bürokratische Glanzleistung: Niedersachsens Richter, Staa…
Berufstracht vor Gericht
§ 20 BORA: „Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht.“
Ermächtigungsgrundlage des § 20 BORA ist § 59 b Abs. 2 Nr. 6 c BRAO, wonach durch Satzung das Tragen der Berufstracht näher geregelt werden kann. § 59 b Abs. 2 Nr. 6 c BRAO wurde mit dem Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte vom 2. September 1994 (BGBl. I 2278) eingefügt. Nach ganz h. M. wurde die Pflicht zum Tragen einer Berufstracht damit aus dem Regelungskomplex „GVG und gerichtliches Verfahren“, dem es bislang zugeordnet wurde (vgl. BVerfG NJW 1970, 851, 852), herausgelöst und dem Regelungskomplex „Recht der Anwaltschaft“ zugeordnet (Feuerich / Braun, § 20 BO Rdnr. 2; Holl in Hartung / Holl, § 20 BerufsO Rdnr. 30; Albers in Baumbach / Lauterbach, § 176 GVG Rdnr. 4). Der Bundesgesetzgeber habe, so die Argumentation, damit von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz gem. Artikel 74 Abs. 1 Nr. 1 GG („Gerichtsverfassung, das gerichtliche Verfahren“) Gebrauch gemacht, deshalb sei für evtl. existierende landesrechtliche Ausführungsbestimmungen des GVG, die die Berufstracht betreffen, kein Raum mehr (Koch in Henssler / Prütting, § 1 Rdnr. 79; Holl in Hartung / Holl, § 20 BerufsO Rdnr. 30; Feuerich / Braun, § 20 BO Rdnr. 2).
Hieraus folgt: Beim Amtsgericht in Zivilsachen besteht gem. § 20 S. 2 BORA keine Berufspflicht zum Erscheinen in Berufstracht; anderslautende ältere Rechtsprechung (z. B. OLG Braunschweig, AnwBl. 1995, 371 „Braunschweiger Robenstreit“) oder Verwaltungsvorschriften sind überholt.
Hieraus folgt des Weiteren: Im Übrigen, etwa beim LG und der im Instanzenzug höheren Gerichte, kommt es ausschließlich darauf an, ob das Tragen einer Berufstracht üblich ist. Kein sachlicher Anknüpfungspunkt für eine Üblichkeit soll dabei sein, ob das Gericht in Amtstracht erscheint (Holl in Hartung / Holl, § 20 BerufsO Rdnr. 40).
Entscheidend ist demnach, ob eine „Üblichkeit“ des Tragens einer Berufstracht festgestellt werden kann.
Hierz…
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. August 2006 auf http://www.roben-shop.de/blog.
RA J. Melchior, Wismar | 7. Januar 2011 — Der Kollege Siebers berichtet über eine wirklich bemerkenswerte bürokratische Glanzleistung: Niedersachsens Richter, Staa…
Dr. Schmitz & Partner | 8. Juli 2009 — Totale Freiheit nach 283 Jahren titelte der Berliner Justizstaatsekretär Hasso Lieber im Berliner Anwaltsblatt 2009, 223. Jah…
beck-blog | 30. August 2011 — Immer wieder stellt sich zumal an heißen Sommertagen in Strafverhandlungen die Frage, ob das Gericht einen Verteidiger zurückwe…
Handakte WebLAWg | 13. November 2009 — Der Gesamtvorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin hat sich erneut mit der Frage des Robetragens der Rechtsanwältinnen und Recht…
advobLAWg | 8. September 2006 — Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Rechtsanwalts gegen seine Verpflichtung, vor Gericht Amtstracht (schwarze Robe, …
Roben-Blog | 1. Juli 2008 — Ein Rechtsanwalt widersprach der Allgemeinen Verfügung über die Amtstracht der Berliner Rechtspflegeorgane der Senatsverwaltung…
LawBlog | 9. August 2006 — Oha, in Bayern gibt es gar kein Gesetz, das Anwälte zum Tragen einer “Amtstracht” (Robe, weißes Hemd, weiße Krawatte) verpflich…
Fachanwalt für IT-Recht | 13. Juli 2010 — Beim ersten Mal ohne Berufstracht hatte ich den Termin zwar notiert, aber am Freitag nicht auf den Montagstermin um 08:30 Uhr geac…
Die Rechtsanwäldin | 9. Dezember 2010 — Auf Schlips und Robe getreten (gefühlt) ...?!?!? Ein wenig unterging nicht nur der zur Traumavermeidung des Traumatologen beigeo…
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden | 20. November 2007 — Juristen tragen in vielen Ländern der Welt vor Gericht als “Berufstracht” (so § 20 BORA) eine Robe. Angeblich geht das auf das …