rka Reichelt Klute Aßmann mahnt im Auftrag der Topware Entertainment GmbH das Computerspiel “Two Worlds II” ab
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Aktuell mahnt die Kanzlei rka Aßmann aus im Auftrage der Topware Entertainment GmbH aus Ettlingen das „Two Worlds II“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-,
Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb
einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.
Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche
Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann von dem Abgemahnten verlangt,
innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.
Weder der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch noch der Schadensersatzanspruch werden konkret beziffert. Stattdessen fordert die rka
Reichelt Klute Aßmann den Abgemahnten auf, zum Abgleich sämtlicher einen Betrag in Höhe von 750,00 EUR zu zahlen. Verhandlungen oder Vergleichsgespräche lehnt die
Kanzlei ab und behauptet statt dessen, dass dem Abgemahnten bei einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 EUR Prozesskosten in Höhe
von mehr als 5.500,00 EUR entstünden, wenn dieser der Forderungen nicht nach komme. Dabei „vergisst“ die Kanzlei rka Reichelt Klute
Aßmann zu erwähnen, dass allenfalls und wenn überhaupt der Unterlassungsanspruch nicht aber die möglicherweise bestehenden
Zahlungsansprüche mit einem solch hohen Gegenstandswert besetzt sind. Gibt man also die Unterlassungserklärung ab, mindert sich das
Kostenrisiko bereits erheblich, weil dann allenfalls noch über die Zahlungsansprüche gestritten werden muss.
Was ist zu tun?
Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.
1.) Unterlassungserklärung
Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist
von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann vorgefertigte
Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann vorformulierte Unterlassungserklärung
auf das gesamte Repertoire der Topware Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich
vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten beschränkten Unterlassungserklärung, um die
sich aus der Unterlassungserklärung ergebenden Risiken und Belastungen für den Abgemahnten möglichst niedrig zu halten. Sofern die
Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.
Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte …
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