rka Reichelt Klute Aßmann mahnt im Auftrag der Topware Entertainment GmbH das Computerspiel “Two Worlds II” ab

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Aktuell mahnt die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann aus Hamburg im Auftrage der Topware Entertainment GmbH aus Ettlingen das Computerspiel „Two Worlds II“ ab. Mit der Abmahnung werden Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Der Empfänger der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer kurz bemessenen Frist die angebliche Rechtsverletzung zu beseitigen und künftig zu unterlassen.

Unterlassungsanspruch, Zahlungsansprüche

Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann von dem Abgemahnten verlangt, innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben zurückzusenden.

Weder der anwaltliche Kostenerstattungsanspruch noch der Schadensersatzanspruch werden konkret beziffert. Stattdessen fordert die rka Reichelt Klute Aßmann den Abgemahnten auf, zum Abgleich sämtlicher Forderungen einen Betrag in Höhe von 750,00 EUR zu zahlen. Verhandlungen oder Vergleichsgespräche lehnt die Kanzlei ab und behauptet statt dessen, dass dem Abgemahnten bei einem Gegenstandswert in Höhe von 30.000,00 EUR Prozesskosten in Höhe von mehr als 5.500,00 EUR entstünden, wenn dieser der Forderungen nicht nach komme. Dabei „vergisst“ die Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann zu erwähnen, dass allenfalls und wenn überhaupt der Unterlassungsanspruch nicht aber die möglicherweise bestehenden Zahlungsansprüche mit einem solch hohen Gegenstandswert besetzt sind. Gibt man also die Unterlassungserklärung ab, mindert sich das Kostenrisiko bereits erheblich, weil dann allenfalls noch über die Zahlungsansprüche gestritten werden muss.

Was ist zu tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Suchen Sie Rat bei einem Rechtsanwalt.

1.) Unterlassungserklärung

Zunächst ist zu untersuchen, ob die Abgabe der Unterlassungserklärung überhaut geschuldet ist. Die ist nicht immer der Fall und ist von Einzelfall zu Einzelfall zu beurteilen. Auf keinen Fall aber sollte die von der Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann vorgefertigte Unterlassungserklärung abgegeben werden, da sich die von der Kanzlei rka Reichelt Klute Aßmann vorformulierte Unterlassungserklärung auf das gesamte Repertoire der Topware Entertainment GmbH bezieht und dies nicht in jedem Fall für den Abgemahnten rechtlich vorteilhaft sein muss. In bestimmten Fällen empfiehlt sich die Abgabe einer sogenannten beschränkten Unterlassungserklärung, um die sich aus der Unterlassungserklärung ergebenden Risiken und Belastungen für den Abgemahnten möglichst niedrig zu halten. Sofern die Unterlassungserklärung geschuldet ist, ist zu empfehlen eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist abzugeben, um hier ein kostspieliges Verfahren zu vermeiden.

Wir raten zur Vorsicht bei der Abgabe der der Abmahnung beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung. Diese sollte …

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Themen: Hamburg , Computerspiel , Forderungen , Klute , Reichelt , Tweet , Rka , Two Worlds , Neues Von Der Abmahnfront , Rka Reichelt Klute Aßmann

Erschienen 23. Januar 2011 auf http://abmahnung-medienrecht.de.

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