Risikobegrenzungsgesetz
am 03.12.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf eines “Risikobegrenzungsgesetzes” steht jetzt zur Beratung im parlamentarischen Verfahren an. Mit einer Reihe von Maßnahmen soll der Entwurf die Transparenz verbessern und Finanzinvestoren von unerwünschten Aktionen abhalten. Er flankiert das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen, dessen Entwurf die Bundesregierung bereits im August beschlossen hatte.
Das Risikobegrenzungsgesetz schreibt vor, dass Aktionäre mit mindestens zehn Prozent der Stimmrechte künftig offen legen müssen, welche Ziele sie verfolgen und woher ihre Mittel stammen. Gleichzeitig können Investoren ihre Identität nicht mehr hinter Treuhändern oder Banken verstecken. Wer im Aktienregister eingetragen ist, muss auf Anfrage Auskunft geben, ob ihm die Aktien selbst gehören oder für wen die Anteile gehalten werden.
Der Gesetzentwurf erschwert zudem das gemeinsame Vorgehen …
Richtlinie über Aktionärsstimmrechte
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Risikobegrenzungsgesetz
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