Birken Fällen: Aufwendungen für das Fällen von Birken wegen Pollenallergie absetzbar
Recht und Alltag | 21. März 2006 — Nach der Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 02.03.2006 (Az.: 11 K 2589/05 E) sind Aufwendungen …
Mobiliar, Laminatböden, Wandvertäfelungen: In vielen Wohn- und Gewerberäumen finden sich zahllose Gegenstände, die aus Spanplatten und verwandten Holzprodukten hergestellt wurden. Die meisten davon enthalten Formaldehyd, und genau darauf haben es derzeit offensichtlich die Abmahnsportler abgesehen. Händler, die solche Produkte vertreiben, sollten sich daher über die Einhaltung der gängigen Grenzwerte vergewissern.
FormaldehydFormaldehyd (CH2O) ist ein wichtigster Ausgangsstoff zur Herstellung chemischer Verbindungen und dementsprechend in zahllosen modernen Industrieprodukten vertreten. In Spanplatten und ähnlichen Produkten (MDF-Platten, Sperrholz etc.) ist es meist im Klebstoff enthalten – und damit auch in allen aus diesem Material hergestellten Produkten. Diese geben das Formaldehyd im Laufe der Zeit durch Ausgasung an die Umgebungsluft ab.
Formaldehyd ist jedoch auch nicht ungefährlich: Ab einer bestimmten Konzentration ist es neben seiner toxischen Wirkung auch krebserregend, ferner kann es sich nachhaltig negativ auf das zentrale Nervensystem auswirken und Allergien auslösen. Aus diesem Grund sind für bestimmte Holzprodukte strenge Grenzwerte für Formaldehyd vorgesehen (vgl. § 1 ChemVerbotsV i.V.m. Anhang zu § 1 ChemVerbotsV).
Juristisches RisikoDer IT-Recht Kanzlei liegt aktuell eine Abmahnung vor, in der ein zu hoher Formaldehydgehalt in der Spanplatten-Unterkonstruktion eines Kratzbaums bemängelt wird. Der Abmahnende hat sich dabei sogar tatsächlich die Mühe gemacht, einen solchen Kratzbaum zu kaufen und von einem chemischen Labor untersuchen zu lassen – was natürlich nicht unerhebliche Kosten generiert, die im schlimmsten Fall am Abgemahnten hängenbleiben.
Das ist natürlich für solche Händler riskant, die Produkte aus Holzwerkstoffen aus dem (nichteuropäischen) Ausland beziehen und in Deutschland bzw. innerhalb der EU vertreiben; im Regelfall dürfte es dem Händler gar nicht bekannt sein, wenn Spanplatten von minderer Qualität in diesen Produkten verbaut sind. Genau dann stellen sie aber ein hohes juristisches – und damit auch finanzielles – Risiko dar, da ein zu hoher Formaldehydgehalt einen willkommenen Angriffspunkt für eine Abmahnung liefert. Stellt diese sich dann als ber…
» Vollständiger ArtikelRecht und Alltag | 21. März 2006 — Nach der Entscheidung des 11. Senats des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 02.03.2006 (Az.: 11 K 2589/05 E) sind Aufwendungen …
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