Richtlinie zur enteralen Ernährung

Am Samstag, den 1. Oktober, tritt die Richtlinie zur enteralen Ernährung in Kraft.

Sie regelt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - die so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:

“Die Richtlinie gewährleistet die medizinisch notwendige Versorgung der Betroffenen mit Trink- und Sondennahrung.

Hierzu gehören beispielsweise

• Säuglinge und Kinder mit schweren diätpflichtigen Stoffwechselkrankheiten, • neurologisch kranke und behinderte Kinder, • Schlaganfallpatienten mit Schluckstörungen, • Krebskranke und Komapatienten.

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Themen: Ulla Schmidt

Erschienen 28. September 2005 auf http://log.handakte.de/.

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