Die Höhe des Ausgleichsanspruchs
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. Januar 2008 — Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (…
Zuerst kommt die Kündigung und dann kommen die Vertreter der Mineralölgesellschaft mit Angeboten zum Ausgleichsanspruch. Sie bieten Ihnen „80%“ an und begründen dies mit den Urteilen, die zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs des Tankstellenbetreibers ergangen sind: „Mehr bekommen Sie auch bei Gericht nicht“.
Das ist zwar einfach aber falsch. Und zwar verwechseln die Vertreter der Mineralölgesellschaften zwei verschiedene Ausgangspunkte. Denn der von der Rechtssprechung vorgeschriebene Abzug von 80% bezieht sich auf einen Betrag, dem zunächst die Verdoppelung der Stammkundenprovision vorausgegangen ist, während die Mineralölindustrie die 80% auf die durchschnittliche Jahresprovision – ohne Verdoppelung – anwendet. Es ist klar, dass 80% von 200 mehr ist als 80% von 100.
Ausgangspunkt der Anspruchsberechnung ist die Vorjahresprovision, also die Summe der Provisionen des letzten Jahres vor Vertragsende. Am Ende der Berechnung ist der Durchschnitt der Vergütungen der letzten Jahre zu beachten, wobei bei längerer Verweildauer nicht mehr als die letzten fünf Jahre zu nehmen sind.
Wenn beispielsweise die Kündigung zum 30.09.2011 erfolgt ist, dann müssen Sie aus Ihrer Buchhaltung die Provisionen der Zeit vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011 entnehmen, beispielsweise 100.000,00 EUR netto. Jetzt müssen Sie den Anteil ermitteln, der auf Stammkunden entfällt. Dazu benötigen Sie die Journalspeicherungen aus der Kasse. Vorsicht ist geboten, denn Sie müssen rechtzeitig Sicherungsspeicherungen durchführen. Auch die auszuwertenden Sicherungsspeicherungen müssen für das Vorjahr, also für die Zeit vom 01.10.2010 bis 30.09.2011, genommen werden. Fragen Sie rechtzeitig bei der DOCUM an, ob Ihre Sicherungsspeicherungen auswertbar sind. Sind sie auswertbar, müssen Sie zum Vertragsende die letzten Umsätze sicherungsspeichern und die Daten des letzten Jahres der DOCUM zur Auswertung übergeben. Nehmen wir an, dass die DOCUM zum Ergebnis kommt, dass Sie 78% Stammkunden geworben haben. Dann können Sie jetzt Ihren Ausgleichsanspruch berechnen:
Vorjahresprovisionen 100.000,00 Abzüglich 10% 90.000,00 Davon Stammkunden 78% 70.200,00 Verdoppelt 14… » Vollständiger ArtikelSCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 20. Januar 2008 — Wird der Handelsvertretervertrag beendet, so kann der Handelsvertreter vom Unternehmer einen angemessenen Ausgleich verlangen (…
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