Richtervorbehalt bei Blutprobe: Endlich weg damit! Teil ???

Die endlose Geschichte geht weiter - dem Richtervorbehalt für Blutprobenentnahmen in Verkehrssachen geht es an den Kragen. Aus einer aktuellen Mitteilung des Bundestages:

"...Staatsanwaltschaft und Polizei sollen nach Ansicht des Bundesrates gleichfalls das Recht eingeräumt bekommen, Blutproben zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/4232) vorgelegt.

Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe stehe nach derzeitiger Rechtslage nur dem Richter zu. Der Bundesrat argumentiert, eine effektive Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Verzögerungen bei der Blutentnahme verminderten wegen des schnellen Abbau der Alkohol- beziehungsweise Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. Zeitli…

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Themen: Bundestag , Bundesrat , Anordnung , Blutprobenentnahme , Abschaffung
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 6. Januar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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