Richtervorbehalt bei Blutprobe: Endlich weg damit!

Langsam kommt die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutprobenentnahmen "in die Gänge". Das Land Niedersachsen arbeitet gerade an einem entsprechenden Gesetzesentwurf. Aus der Pressemitteilung des JM:

"Ein Richtervorbehalt für die Entnahme von Blutproben nach Verkehrskontrollen wird weder durch das Grundgesetz vorgeschrieben, noch ist er aus rechtsstaatlichen Gründen geboten", hob Busemann hervor. Der mit der Blutentnahme verbundene Eingriff durch einen Arzt sei nur geringfügig. Zudem bleibe einer Richterin oder einem Richter, wenn er telefonisch kontaktiert und über Alkoholgeruch im Fahrzeug oder Ausfallerscheinungen des Fahrzeugführers informiert werde, keinerlei Ermessensspielraum. "Eine solche rein formale Entscheidung führt eher zur Entwertung als zur gebotenen Aufwertung des Richtervorbehalts", so Busemann abschließend.

Aus meiner Sicht ist dem nichts hinzuzufügen...

Solange man sich aber mit dem Thema noch rumschlagen muss empfehle ich (nicht ganz uneigennützig): Hentschel…

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Themen: Alkohol
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 5. März 2010 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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