Richterliches Spezialwissen und dessen Einsatz

Im familienrechtlichen Fortbildungen, in denen der Vortragende Richter ist fällt einen immer wieder ein wesentlicher Unterschied zwischen dem öffentlichen Dienst und dem privaten Sektor auf.

Da hat man einen Fachmann, der auf seinem Gebiet, hier dem Familienrecht absolut fit ist, Bücher veröffentlicht hat, Kommentare und Aufsätze scheibt und in seinem Fachbereich absolut zuhause ist.

Häufig kommt dann aber die Mitteilung, dass man im Richterbereich, sofern man aufsteigen will, nicht nur Familienrecht machen könne, man müße auch den Vorsitz einer allgemeinen Zivilkammer übernehmen.

Deswegen mache er gegenwärtig kein Famil…

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Rechtsgebiet: Familienrecht

Erschienen 10. Mai 2010 auf http://www.rechtsanwalt-news.de.

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