Fundstück
Red Tape | 12. Januar 2009 — Durch Zufall eine Urteilsbegründung gefunden: LG Stuttgart Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95, AuSzug: Die entsprechend…
Eine Ehemann drängt seine Frau, einen Kreditvertrag als Mitschuldnerin zu unterschreiben, was diese schließlich tut.
Der Kredit wird notleidend, die Bank verklagt (auch) die Ehefrau.
Das LG Stuttgart (Einzelrichter-Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95) weist die Klage gegen die Ehefrau mit der Begründung ab, das Haustürwiderrufsgesetz sei analog anwendbar, der Vertrag im übrigen sittenwidrig
Aus den Gründen:
Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt. Die Rechtsprechung des 9. Senats des OLG Stuttgart ist der des BGH konform, ja noch “bankenfreundlicher” sie ist von der (wohl CDU-) Vorsitzenden des Senats bestimmt die der gesellschaftlichen Schicht der Optimaten angehört (Ehemann Arzt) und deren Rechtsansichten evident dem Muster “das gesellschaftliche Sein bestimmt das Rechtsbewußtsein” folgen. Solche RichterInnen haben für “kleine Leute” und deren, auch psychologische Lebenswirklichkeiten kein Verständnis, sie sind abgehoben, akademisch sozialblind, in ihrem rechtlichen Denken tendieren sie von vorn…
Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nicht mehr im Original verfügbar.Erschienen 11. Januar 2009 auf http://richter-ballmann.info.
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ElbeBlawg | 23. März 2006 — ML hat es schön beschrieben: der Amtsrichter, der erstmal alle noch nicht ausgeschiedenen Richterinnen und Richter des Bundes…
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