Richterin stützt sich auf Koran

Laut Koran darf ein Mann seine ungehorsame Frau züchtigen. Mit der Begründung lehnte es eine Familienrichterin ab, den Scheidungsantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen als Härtefall zu behandeln. Die Frau will vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem prügelnden Mann geschieden werden.

Ihr seien die Augen übergegangen, als sie die Ablehnung in Händen gehalten habe, sagt Anwältin Barbara Becker-Rojczyk: Eine deutsche Richterin zitiert den Koran, um einen Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahres abzulehnen.

“Die Ausübung des Züchtigungsrechts begründet keine unzumutbare Härte gemäß Paragraph 1565 BGB”,

heißt es darin. Nur im Härtefall aber kann eine Ehe vorzeitig geschieden werden. Die Richterin führt zudem an, dass beide Ehepartner aus dem “marokkanischen Kulturkreis” stammten, in dem es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Züchtigungsrecht ausübe.

“Es ge…

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 20. März 2007 auf http://log.handakte.de/.

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