Dreimal Einstellungssache
NEBGEN | 6. August 2010 — Und hier mal was rekordverdächtiges mit wissenschaftlicher Relevanz: Gegen den Mandanten wurde ein Verfahren wegen Insolvenzversch…
Brigitte Koppenhöfer, bekannt aus dem ersten Mannesmann-Prozess oder dem WestLB-Verfahren, begab sich in die Niederungen ihrer zweiten Zuständigkeit, nämlich als Vorsitzende Richterin der 27. Jugendstrafkammer am LG Düsseldorf. Dort durfte sie sich mit einem Nachbarschaftsstreit herumschlagen, bei dem ein merkwürdiger Mensch meinte, er müsse ein 13jähriges Kind mit Prospektstapeln bewerfen. Wie in Düsseldorf üblich wird in solchen Fällen das Verfahren in der zweiten Instanz (hier wohl nach § 153a StPO gegen Zahlung von EUR 500) eingestellt. Warum? Das kann die Richterin mit ihren eigenen Worten sagen (nachdem sie diesen “witzigen Nachbarschaftsstreit” wegen eines Lachanfalls unterbrechen mußte):
Damit man sieht, dass bei der Justiz nicht nur die Großen laufen gelassen werden. [Quelle: Express]
Aber das bemerkte ja schon der legendäre Richter Cöllen.
© David Klein. (Digitaler Fingerprint: 1958fb6735d01a9d5405f0b7c320faa0) Social Bookmark setzenNEBGEN | 6. August 2010 — Und hier mal was rekordverdächtiges mit wissenschaftlicher Relevanz: Gegen den Mandanten wurde ein Verfahren wegen Insolvenzversch…
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