LinguaFranca: English legal language explained /podcast
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An der kürzlich bekannt gewordenen Strafanzeige gegen BKA-Chef Ziercke (Süddeutsche, Taz, SpOn, Dank auch an einen Blogleser für den Hinweis) ist eines ungewöhnlich: Der Anzeigeerstatter ist Richter am OLG Karlsruhe. Man wird die Strafanzeige also nicht ignorieren oder einfach abtun können. Die Sache ist heikel: Im Zusammenhang mit der Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ergab sich in den letzten zehn Jahren eine weitreichende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden der USA und Deutschlands, auf polizeilicher wie geheimdienstlicher Ebene. Etwas jüngeren Datums ist die Praxis der USA (Militär und CIA), terroristischer Aktivitäten oder Pläne Verdächtige v.a. in Pakistan mit unbemannten Flugkörpern (Drohnen) gezielt zu töten. Mittlerweile sind hunderte von Personen aus der Luft getötet worden. Die Weitergabe einer Information durch deutsche Sicherheitsbehörden, die die Reise einer als "Gefährder" eingestuften Person nach Pakistan betrifft, kann also ein wesentlicher Beitrag dazu sein, dass die USA einen Anschlag ausführen können. Wer diesen Zusammenhang kennt, muss sich über die möglichen Folgen einer solchen Information bewusst sein. Am 4. Oktober 2010 wurde der deutsche Staatsangehörige Bünyamin Erdogan aus Wuppertal offenbar durch einen Drohnenangriff in Pakistan getötet (Quelle) Gegen ihn war in Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren wegen § 89b StGB anhängig.
RiOLG Schulte-Kellinghaus begründet seine Strafanzeige gegen Ziercke so:
(Er) "begründet seinen Verdacht gegen BKA-Chef Jörg Ziercke mit Äußerungen bei einer Veranstaltung vor vier Jahren in Karlsruhe, bei der auch Schulte-Kellinghaus anwesend war. Dabei habe Ziercke die Praxis der Informationsweitergabe des BKA an ausländische Behörden geschildert, wenn sogenannte Gefährder aus dem islamistischen Spektrum Deutschland verlassen - und zwar "nicht als mögliche Maßnahme im Einzelfall, sondern eine generelle Praxis", heißt es in der Anzeige des Richters." (Quelle)
Die US-Drohnenanschläge sind völkerrechtlich umstritten. Philip Alston hat im Auftrag des UN Human Rights Council Ende Mai 2010 über die Drohnenangriffe Bericht erstattet (pdf-Dokument, engl. Sprache) und sich skeptisch geäußert (Bericht der NYT). Im Fazit seines Berichts werden die Drohnenangriffe zwar nicht generell verdammt, aber außerhalb von Kampfzonen als rechtlich fragwürdig angesehen. Insbesondere könne kaum ausgeschlossen werden, dass Unbeteiligte oder falsch Beschuldigte ohne rechtliches Verfahren quasi hingerichtet werden.
Die US-Regierung steht auf dem Standpunkt, man befinde sich im Krieg mit Al Quaida, und im Krieg sei es aus nationaler Notwehr gerechtfertigt, Terroristen in dieser Weise zu attackieren; so äußert sich jedenfalls Koh, ein Rechtsberater des Außenministeriums:
"Recently, a number of legal objections have been raised against U.S. targeting practices. While today is obviously not …
» Vollständiger ArtikelErschienen 12. Januar 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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Bünyamin Erdoğan wurde er kurz vor seinem 21. Geburtstag bei einem amerikanischen Drohnen-Einsatz getötet.