Richter auf der Flucht vor der Yousif-Gruppe?

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ist am Freitag mit dem Versuch gescheitert, die Haftbefehle gegen die “Yousif-Gruppe” mit Hilfe des Oberlandesgerichts Stuttgart wieder zu bekommen und das Landgericht zur baldigen Fortsetzung des Prozesses zu bewegen. Wie ich berichtet habe, hatte das Gericht die Haftbefehle gegen Ranie M., Ramez A. und Antonio M. aufgehoben und das Verfahren auf unbestimmte Dauer unterbrochen. Dass die Staatsanwaltschaft dies nicht auf sich sitzen lassen wollte, ist aus ihrer Sicht nachvollziehbar. Doch das Oberlandesgericht Stuttgart konnte nicht helfen, die Beschwerden wurden als unzulässig (Aussetzung der Hauptverhandlung), bzw. als unbegründet (Aufhebung der Haftbefehle) verworfen. Trotzdem bleiben in dem Verfahren wesentliche Fragen offen:

Warum hat das Gericht erst nach mehreren Wochen Verhandlung so erhebliche Bauchschmerzen mit der Sachlage bekommen, dass es nicht nur das Verfahren unterbricht, sondern auch die Haftbefehle aufhebt? Inhaltlich ist seit der Zulassung der Anklage durch das Gericht nicht viel passiert - nicht einmal die Anklageschrift konnte durch Staatsanwalt Markus Höschele vorgetragen werden. Gerade aber die Zulassung der Anklage (§ 207 StPO) ist eine wesentliche Hürde vor Beginn eines Verfahrens, sie soll “Filterfunktion” haben, wie es unter Juristen heisst. Unterstellt man der Strafkammer, dass sie bei der Entscheidung über die Zulassung ihre Hausaufgaben ordentlich gemacht und die Anklage gründlich überprüft hat, so müsste sich also seit der Zulassung etwas Gravierendes verändert haben.

Zwei Dinge haben sich tatsächlich verändert: Erstens ist der Ton zwischen dem Gericht und den Rechtsanwälten der Angeklagten zunehmend härter geworden (”Aufstand der Alukoffer”), selbst die Pressestelle des Landgerichts hatte nach einigen Tagen Verhandlung schon große Mühe, alle gestellten Anträge und Befangenheitsanträge gegen das Gericht vollständig und zeitlich richtig sortiert zu bekommen. Doch nicht nur die Fülle der Anträge, auch deren Ton zeigte die Eskalation: So lehnte Rechtsanwalt Wolfgang Heer (Ramez A.) den Vorsitzenden Richter nicht nur als Befangen ab, er nannte ihn in seinem 35seitigen Schriftsatz auch 18 Mal “der von uns abgelehnte Vorsitzende Richter”. Hat dieser Psychoterror Wirkung gezeigt? Zufall dürfte der Schriftsatz jedenfalls nicht gewesen sein. Auf der Homepage des Rechtsanwalts steht der interessante Satz:

“Oftmals kann … [das Verteidigungsziel] jedoch nur im Wege einer sogenannten aktiven und konfliktbereiten Verteidigung unter Ausschöpfung aller gesetzlichen Möglichkeiten erfolgen, um das zuständige Rechtspflegeorgan für entlastende Sachargumente zugänglich zu machen.

Zweitens gab es immer wieder Diskussion um die Vollständigkeit der Ermittlungsakten. Die Verteidiger monierten, die Staatsanwaltschaft hätte nicht alle relevanten Ermittlungsergebnisse vorgelegt. Kurz vor der Unterbrechnung des…

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Themen: Stuttgart , Oberlandesgericht Stuttgart , Yousif-gruppe , Günal

Erschienen 13. Dezember 2010 auf http://www.swr.de/blog/terrorismus.

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