Richter beschränken Geheimdienste bei Telefondaten
Reuters | 6. November 2008 — Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat den Zugriff von Behörden auf gespeicherte Telefondaten weiter eingeschrä…
Karlsruhe (Reuters) - Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Nutzung von Telefondaten weiter eingeschränkt.
Per Eilbeschluss ordneten die Richter am Donnerstag in Karlsruhe an, dass die Geheimdienste nur unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Informationen aus der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung haben dürfen. Ebenso beschränkten die Richter den Zugriff der Behörden auf die Daten bei einer drohenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die umstrittene Speicherfrist von sechs Monaten bleibt bis zur Entscheidung über das Hauptsacheverfahren aber erhalten.
Das auch zur Terrorabwehr gedachte Gesetz setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um. Danach müssen alle Telefon-, Internet- und Handyverbindungsdaten beim Anbieter ein halbes Jahr lang gespeichert werden. Außerdem müssen die Daten auf Anfrage an die Ermittler weiter gegeben werden.
Bereits im März war ein Eilantrag des FDP-Politikers Burkhard Hirsch und mehrerer Bürger gegen das in Januar in Kraft getretene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich. Damals entschieden die Richter, dass die Daten zwar ein halbes Jahr gespeichert werden dürfen. Die Ermittler dürften die Daten nur bei Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord, Geldwäsche oder Bildung einer terroristischen Vereinigung erhalten - und das auch nur dann, wenn die Ermittler auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht vorankämen.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, in dem Gegner der Regelung organisiert sind, begrüßte den Beschluss. "Wir sind zuversichtlich, dass die exzessive Totalspeicherung unserer Verbindungs-, Standort- und Internetdaten auch weiterhin schrittweise in sich zusammen fallen wird", erklärte der Verein. Im kommenden Jahre hoffe er auch auf ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes.
Erschienen 6. November 2008 bei http://www.reuters.com.
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