Richter Bärli vom Bundesbärengericht

Womit sich das Bundesverfassungsgericht herumschlagen muss:

In einer Verfassungsbeschwerde ergeht sich die Beschwerdeführerin im Wesentlichen in einer Kritik an Kulturschaffenden und begehrt vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob die Musik von Richard Wagner an bestimmten Tagen aufgeführt werden darf. Außerdem teilt sie dem Bundesverfassungsgericht mit, dass “Richter Bärli” vom “Bundesbärengericht” zwei Tage über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geweint habe.

Ergebnis: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und Verhängung einer Missbrauchsgebühr von 300 €.

Vielleicht wäre die Anregung einer Betreuung beim zuständigen Amtsgericht sinnvoller gewesen.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. September 2010 – 1 BvR 2070/10

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Themen: Bundesverfassungsgericht , Verfassungsbeschwerde , Amtsgericht , Bvr , Ehrenamtlicher Richter , Missbrauchsgebühr
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 6. Oktober 2010 auf http://www.rechtslupe.de.

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