Rheinpark-Center Neuss
Amtlicher Leitsatz:
a) Die angemeldete Marke "Rheinpark-Center Neuss" beschreibt den Ort, an dem die beanspruchten Dienstleistungen angeboten oder
erbracht werden, und unterfällt im Regelfall dem Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. b) Für die Frage des Vorliegens eines
Schutzhindernisses nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG kommt es nicht darauf an, wie das Zeichen vom Anmelder verwendet wird oder verwendet
werden soll.
Bundesgerichtshof
Beschluss vom 22.06.2011
Az.: I ZB 78/10
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 22. Juni 2011 durch die Richter Prof. Dr. Büscher, Pokrant, Dr. Kirchhoff, Dr. Koch
und Dr. Löffler beschlossen: Auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin wird der Beschluss des 29. Senats (Marken-Beschwerdesenats) des
Bundespatentgerichts vom 21. Juli 2010 unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen aufgehoben, soweit die Beschwerde gegen die
Zurückweisung der Anmeldung bezüglich der Dienstleistungen "Betrieb von Heilbädern (Thermalbädern)" und "Dienstleistungen einer
Kurklinik" zurückgewiesen worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das
Bundespatentgericht zurückverwiesen. Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerde wird auf 50.000 festgesetzt. Gründe: I. Die
Anmelderin hat beim Deutschen Patent- und Markenamt die Eintragung der Wortmarke Rheinpark-Center Neuss für folgende Dienstleistungen
beantragt: Klasse 35 Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten, Merchandising (Verkaufsförderung), für Dritte in digitalen Netzen, Öffentlichkeitsarbeit,
Plakatanschlagwerbung, Planung und Gestaltung von Werbemaßnahmen, Rundfunkwerbung, Sponsoring in Form von Werbung, Verbreitung von
Werbeanzeigen, Verteilen und Versenden von Werbematerial, Fernsehbewerbung, betriebswirtschaftliche Beratung für
Franchising-Konzepte, Geschäftsführung für darstellende Künstler, Marketing, Bestellannahme, Lieferauftragsservice und
Rechnungsabwicklung, auch im Rahmen von e-commerce für Dritte, Betrieb einer Im- und Exportagentur, Dienstleistungen einer
Werbeagentur, Online Werbung in einem Computernetzwerk, Organisation und Veranstaltung von Werbeveranstaltungen, Organisation von
Ausstellungen und Messen für wirtschaftliche und Werbezwecke, Schaufensterdekoration, Telemarketing, Veranstaltung von Messen zu
gewerblichen oder zu Werbezwecken, Verkaufsförderung [Sales promotion] [für Dritte], Vermittlung von Handelsgeschäften, auch im
Rahmen von e-commerce für Dritte, Vermittlung von Adressen zu Werbezwecken, Vermittlung von Handels- und Wirtschaftskontakten, auch
über das Internet, Vermittlung von Verträgen für Dritte für den An- und Ver…
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