Rezession - Weg mit der Privatnutzungspauschale für PKW !
Strafverteidiger Blog | 8. Dezember 2008 — Da hocken unsere Politstrategen in Berlin zusammen und sind ratloser denn je. Konsumgutscheine nein, Steuersenkungen nein. Doch…
Da hocken unsere Politstrategen in Berlin zusammen und sind ratloser denn je. Konsumgutscheine nein, Steuersenkungen nein. Doch wie bekommen sie die Wirtschaft wieder ans Laufen, insbesondere die Autoindustrie. Eine Superidee wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Wer im nächsten Jahr ein Auto kauft, muß keine KFZ-Steuer zahlen. Ersparnis für den Autokäufer jährlich zwischen 60 bis maximal 240 Euro. Ha Ha Ha, daß ich nicht mal kräftig lache. Das ist noch nicht mal ein Anreiz für Pfennigfuchser, müssen die doch erst mal einige tausend oder einige zehntausend Euro ausgegeben oder finanzieren, um in den Genuß dieser staatlichen Wohltat zu kommen.
Die Damen und Herren Politiker in Berlin: Wie wäre es denn mal damit eine richtige Kaufbremse für PKWs abzuschaffen, die Privatnutzungspauschale .
Hintergrund:
Jeder der einen PKW beruflich nutzt muß 1 % des Bruttoanschaffungspreises monatlich als Privatnutzung versteuern. Dabei ist es ganz egel, ob er bzw. sein Arbeitgeber das Fahrzeug mit einem Nachlaß von 10% oder mehr kauft oder ob es sich um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, welches bereits 6 Jahre alt ist. Es gilt immer der Bruttolistenpreis für das Neufahrzeug.
Für einen Außendienstler bedeutet dies, daß er die private Nutzung seines Dienst-PKW so versteuern muß, als hätte er 1% des Bruttolistenpreises monatlich erhalten. Je nach Steuersatz und Preis des Fahrzeuges kann dies monatlich ein hübsches Sümmchen ergeben, was der Fiskus kassiert. Gerade in kleineren und mittleren Firmen wird das Angebot des Chefs ein neues Fahrzeug anzuschaffen, gerne dankend abgelehnt, weil die Autos in den letzten Jahren teurer geworden sind und damit die Privatnutzungspauschale und die Abzüge auf dem Gehaltszettel steigen.
Natürlich gibt es jede Menge Tricks, verbunden mit Lug und Trug die 1% Privatnutzungspauschale zumindest zu drücken. Die Führung eines Fahrtenbuches - auch Lügenregister genannt- soll hier als einzige Möglichkeit genannt werden. Und die Finanzämter müssen diesen ganzen Wust mit hohem Personal- und Verwaltungsaufwand überprüfen.
Betroffen von dieser Regelung sind auch Selbständige und Freiberufler. Die Neigung, sich ein neues Fahrzeug in von den Politikern herbeigeredeten Krisenzeiten anzuschaffen, geht natürlich gegen Null, wenn man sich damit noch weitere Steuerlasten aufhalst. Und die Autoindustrie leidet darunter.
Hinzu kommt, daß die Privatnutzungspauschale systemwidrig ist. Kein Mensch käme auf die Idee die in vielen Firmen erlaubte Privatnutzung des Dienstcomputers mit einer Privatnutzungspauschale zu belegen. Genausogut könnte man auch die Nutzungs des vom Arbeitgeber eingerichteten Arbeitsplatzes mit einer Privatnutzungspauschale besteueren. Immerhin wird dort auch mal privat ein Kaffee getrunken, eine Stulle gegessen oder einfach nur privat gesprochen. Mit Steuergerechtigkeit hat die Privatnutzungspauschale also nichts zu tun.
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Dezember 2008 auf http://www.strafverteidigerblog.de.
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