Rezension Zivilrecht: Versorgungsausgleichsrecht

Götsche / Rehbein / Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, Handkommentar,1. Auflage, Nomos 2012 Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen Der Nomos-Verlag ist mittlerweilein allen wesentlichen Rechtsgebieten mit starken Kommentaren vertreten unddamit natürlich auch im Familienrecht. Jetzt gibt es den vorliegenden Kommentarvon Götsche/Rehbein/Breuers zum Versorgungsausgleichsrecht, einer zu Recht auchvon erfahrenen Familienrechtlern als „sperrig“ empfundenen Materie. Die dreiKommentatoren – soviel kann schon vorab gesagt werden – kennen sich im Themaaus wie nur wenige andere. Erfreulich dabei ist, dass trotz desunterschiedlichen beruflichen Backgrounds der Kommentatoren (Amtsrichter,Richter am Oberlandesgericht, Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung)das Buch wie aus einem Guss daherkommt, die Kommentierungen sich also vom Stilund vor allem (hohen) Niveau nicht wesentlich unterscheiden. Wie immer interessieren bei einerRezension zunächst die äußeren Daten: Der Kommentar ist etwa 600 Seiten starkund entspricht dem Konzept, das auch vielen anderen Nomos-Kommentaren zugrundeliegt. Kommentiert wird nicht nur ein einzelnes Gesetz, sondern ein zentralesGesetzeswerk mit allen Vorschriften materiell-rechtlicher und prozessualer Art,die in der Praxis eine Rolle spielen können. Hier ist dann auch die großeStärke des Buches zu sehen, das in Versorgungsausgleichsverfahren weiteres„Wühlen“ in mehreren anderen Kommentaren gleichzeitig obsolet macht. Dargestelltwerden also das VersAusglG, § 1587 BGB, das Bundesversorgungsteilungsgesetz, §§120f –h SGB VI und vor allem §§ 217 ff. FamFG. Damit ist dann auch tatsächlichdas gesamte Normengerüst rund um das Thema Versorgungsausgleich abgedeckt. Schön an dem Kommentar ist diedurchweg gute Lesbarkeit, die sich zum einen aus einer klaren Sprache derAutoren, zum anderen aber auch aus dem guten Schriftbild mit kurzen Absätzenund vereinzelten Fettungen zentraler Begrifflichkeiten ergibt. Zudem wurde dieLesbarkeit der einzelnen Passagen dadurch sichergestellt, dass Rechtsprechungs-und Literaturnachweise in den Fußnotenapparat übernommen wurden. Für Praktiker hilfreich:An geeigneten Stellen finden sich – so etwa bei Rn. 35 der Einleitung oder auchbei Rn. 35 zu § 23 VersAusglG – Formulierungsbeispiele und auchRechenbeispiele, vgl. hierzu etwa Rn. 11 zu § 18 VersAusglG. So werden (nichtnur) Einsteiger im Bereich des Familienrechts sicher mit dem Werk gut arbeitenkönnen. Inhaltlich sollte sich jeder, derin Versorgungsausgleichsfragen nicht sicher ist, zunächst einmal die Einleitungund die Kommentierungen der §§ 1-3 VersAusglG zu Gemüte führen, da hier diewesentlichsten Grundlagen und Grundbegriffe dargestellt werden. Der weitereKommentar muss sicher nicht wie ein Lehrbuch gelesen werden, sondern alsNachschlagewerk bei Problemen dienen. Für die Beratungspraxis der Anwaltschaftsehr erfreulich sind Ausführungen, die mit „Beratungspraxis“ überschrieben sind(etwa § 22…

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Themen: Bgb , Rentenversicherung , Sgb , Amtsgericht , Nomos
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 16. Januar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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