Rezension Zivilrecht: RVG

Bischof / Jungbauer / Bräuer / Curkovic / Mathias / Uher, RVG, 4.Auflage, Luchterhand 2011 Von RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl Der RVG-Kommentar in der Luchterhand-Reiheist - wie die korrelierenden Werke zu BGB und ZPO - binnen kurzer Zeit zu einembeliebten Nachschlagewerk für die Praxis geworden. Die Neuauflage beinhaltetdie seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung sowie u.a. die Neuregelung des§ 15a RVG. Mit knapp unter 1700 Seiten und einer mittlerweile beigefügtenCD-ROM ist der Kommentar nicht nur umfangreich, sondern auch ortsunabhängignutzbar, ein klares Plus für den Leser. Die Gestaltung des Kommentars istansprechend. Der Fließtext ist mit Musterberechnungen, Beispielen, Praxistipps,Antragsmustern, Zitaten und Verweisungen auf Gesetze und Gesetzesbegründungenversehen, verfügt über ein dezentes Hervorhebungssystem, nur leider nicht überechte Fußnoten. Allerdings kann sich der Leser auf eine akribische Fundstellenredaktionverlassen, zu sehen in § 17 RVG, Rn. 17: hier wird aus einem Urteil des KGBerlin zitiert und eine dort falsche Zitierung eines Parallelwerks zum RVGaufgedeckt und ausführlich richtig gestellt anstelle nur ein „vgl.“ oderanderes einzufügen; das ist für den Erkenntnisgewinn des Lesers einsensationeller Service. Die Inhaltsverzeichnisse vor größeren Kommentierungensind effektiv, das Stichwortverzeichnis präsentiert sich sehr umfangreich. Kommentiert werden das RVG samtAnlage, dazu gibt es diverse Anhänge, etwa die Synopse zu alter und neuerFassung des RVG, eine Kommentierung der Nrn. 2100-2103 VV RVG in alter Fassung unddiverse Streitwertkataloge. Herauszuheben sind zunächst die instruktivgeschriebenen Erklärungen vor und in einzelnen Normen, die dem Leser einenraschen Überblick verschaffen, andererseits aber auch den Impetus der Autorenunterstreichen, nicht nur Wissensabbildung, sondern Wissensvermittlung zubetreiben, was durch die vielen und ausführlichen Berechnungsbeispiele ja schonzu erkennen ist. Beispielhaft zu nennen sind hier die Einleitung zurVergütungsfestsetzung in Strafsachen vor Teil 4 der VV RVG, aber auch die Kommentierungenzur Vergütungsvereinbarung oder zur Zulässigkeit des Erfolgshonorars in § 3a bzw.§ 4a RVG sowie bei der Bestimmung des Gebührenrahmens in § 14 RVG: der Leser erhälteben keine bloße Ansammlung von Fundstellen, sondern kann sich aus dem Texteine Systematik entwickeln und diese dann in eigenen Mandaten vielseitigeinsetzen. Hierbei kommt natürlich auch positiv zur Geltung, dass die Autoren,vor allem die Bearbeiterin Jungbauer, durch das Verfassen eigener Ausbildungswerkeden entsprechenden narrativen Duktus in der Kommentierung beherrschen. Gleichzeitigsind die Autoren aber auch stets auf präzise und pragmatische Kommentierungenbedacht, um den effektiven Einsatz des Werks in der Praxis zu gewährleisten.Dies ist gut zu sehen an den Erläuterungen zum „Gegenstand“ in § 2 RVG oder zur„Angelegenheit“ in §§ 16-18 RVG. Ein weiteres Highlight de…

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Themen: Rvg , Rezension , Kommentiert , Effektiv , Bischof , 15a

Erschienen 20. November 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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