Rezension Zivilrecht: Rechtsschutzversicherung

Schneider,Rechtsschutzversicherung für Anfänger, 1. Auflage, C.H. Beck 2011 VonAss. iur. Laila Gutt, Braunschweig Dierechtsschutzversicherten Mandate spielen in der anwaltlichen Praxis eineerhebliche Rolle. Dies zeigt sich auch an den Bruttobeitragseinnahmen der imGesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vertretenenVersicherer, die im Jahr 2009 etwa 3,2 Milliarden Euro betrugen. Ca. 43 % allerHaushalte verfügen heute über eine Rechtsschutzversicherung. Dr. KlausSchneider will daher all denjenigen, die sich – wenn auch zwangsläufig – mitFragen zum Rechtsschutzversicherungsrechts auseinandersetzen müssen, einenEinstieg in die Materie vermitteln. Denn Fakt ist, dass auch der Anwalt, dersich nicht auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat, sich mit der Materieschon deshalb auseinandersetzen muss, weil er es in seinem anwaltlichenSchwerpunktbereich überwiegend mit rechtsschutzversicherten Mandaten zu tunhat. Zielgruppe sind zudem junge Rechtsanwälte und vor allem auchAuszubildende, Berufsanfänger und Nichtjuristen im Kanzleidienst und in derVersicherungsbranche. DasWerk verfügt über insgesamt 284 Seiten und ist in 20 Kapitel unterteilt. DieDarstellung beginnt mit einer kurzen Einleitung, in der Grundbegriffe und dieRechtsgrundlagen, insbesondere die Allgemeinen Bedingungen für dieRechtsschutzversicherung (ARB) erläutert werden. Daran schließt ein Kapitelüber die Prüfung der Rechtsschutzdeckung an. Hier räumt Schneider gleich mitdem Irrglauben auf, bei der Rechtsschutzversicherung handele es sich um eineArt „Rundum-Schutz“-Paket. Die Wahrheit ist, so Schneider, dass die Versichererbewusst Lücken im Bereich von häufig vorkommenden Problemfeldern offen halten,etwa im Familien-und Erbrecht. Daher muss im Einzelfall stets geprüft werden,welche Sachverhalte von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind und welchenicht. In diesem Kapitel gibt der Autor eine detaillierte Prüfungsreihenfolgevor, an der sich der Leser entlanghangeln kann. Zudem erfährt der aufmerksameLeser hier die vier Lebensbereiche in die sich die Versicherung einteilenlässt, nämlich Privat-, Berufs-, Verkehrs- undWohnungs-/Grundstücksrechtsschutz, die im Anschluss jeweils näher erläutertwerden. Dass selbst innerhalb dieser Gruppen Rechtsschutz nicht gleichRechtsschutz ist, zeigt sich anhand des Beispiels derVerkehrs-Rechtsschutzversicherung. Innerhalb der reinen Verkehrsrechtsschutzwird weiter unterschieden zwischen der Verkehrs-, der Fahrzeug-, der Fahrer-,Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz usw. Im darauffolgenden Kapitelstellt Schneider u.a. die elf verschiedenen Leistungsarten, also dieverschiedenen Rechtsbereiche und die allgemeinen Risikoausschlüsse vor. Daranschließen sich zwölf weitere Kapitel an, in denen es etwa um die Verjähru…

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Themen: Praxis , Rezension , Rechtsschutzversicherung , Arb
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 20. Dezember 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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