Rezension Zivilrecht: Pferderecht

Rosbach, Pferderecht, ein Handbuch für Pferdekäufer,Reiter, Reitstallbesitzer, Hufschmiede und Tierärzte, 1. Auflage, C.H. Beck2011 Von Ass. iur. Laila Gutt, Braunschweig Der von vielen belächelten Materie des „Pferderechts“wird nun erstmals ein eigenständiges Buch gewidmet. Dabei wird von solchenSkeptikern jedoch die Tatsache schlichtweg ignoriert, dass in Deutschland übereine Million Pferde leben und häufig Rechtsprobleme im Zusammenhang mit denbeliebten Vierbeinern auftreten. Diese Situation erkennt auch der hiesigeAutor, Peter Rosbach, der selber Pferdeliebhaber ist. Er ist als Rechtsanwaltund Notar in Limburg an der Lahn tätig. Mit seiner Darstellung der Thematik,die in dieser gesonderten Form bisher einzigartig ist, will der Autor allenBerufs- und Personengruppen, die mit Pferden regelmäßig in Berührung kommen, einenRatgeber und Leitfaden an die Seite stellen. Das gebundene Werk verfügt über insgesamt 281 Seiten,wobei sich die inhaltliche Darstellung in zehn Kapitel gliedert. Zu Beginn wirdder Leser über die zahlreichen rechtlichen Problematiken des Pferdekaufsaufgeklärt (Kapitel 1). Daran schließen sich eine Darstellung zum Reitverein(Kapitel 2), zur Sportgerichtsbarkeit (Kapitel 3), zum Reitstall (Kapitel 4)und zum Tierarzt (Kapitel 5) an. Zudem bespricht Rosbach, was ein Hufschmied zubeachten hat (Kapitel 6), die Haftungsfragen im Umgang mit Pferden (Kapitel 7),Pferdemängel und -krankheiten (Kapitel 8) sowie steuerrechtlicheFragestellungen (Kapitel 9). Zum Schluss hat der Verfasser noch zweiMusterverträge, nämlich einen zum Pferdekauf und einen sog. „Einstellervertrag“,abgedruckt (Kapitel 10). Dass der Pferdekauf einer Reglementierung bedarf,wurde früh erkannt, weshalb bereits in der „Kaiserlichen Verordnung“ dieHauptmängel – von Rotz bis Koppen – aufgelistet waren. Jedoch war dieses sog.„Viehmängelrecht“ im Vergleich zu heutigen Gegebenheiten extremverkäuferfreundlich, was sich etwa in sehr kurzen Verjährungsfristen äußerte.Spätestens mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum Jahr 2002 haben sichdie Umstände erheblich geändert. Die wohl drastischste Neuerung lag in derEinfügung des § 90 a BGB. Danach finden auf Tiere die Vorschriften, die für Sachenanwendbar sind, entsprechende Anwendung. Der Verfasser macht in seinem Buch anmehreren Stellen auf bestehende Problematiken aufmerksam, die darausresultieren, dass Pferde – wie auch jedes andere Lebewesen – nicht einfach mitleblosen Sachen gleichgestellt werden können. Beispielhaft sei kurz auf das erste Kapiteleingegangen: Dem Verfasser gelingt es hier, dass Kaufrecht strukturiertdarzulegen und dabei die Besonderheiten des Pferdekaufs geschickt einzubinden.Unter den möglichen Beschaffenheitsmängeln gem. § 434 Abs. 1 S.2 Nr.1 BGB bspw.schafft er dies anhand einer Klassifizierung in Exterieur- undInterieur-Mängel, Ausbildungsstand und Gesundheitszustand. Mithilfe vonBeispielen aus der Rechtsprechung verdeutlicht Rosbach die einzelnen Mängel…

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Themen: Bgb
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 19. November 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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