Rezension Zivilrecht: Kraftfahrtversicherung
Die Rezensenten | 18. März 2012 — Bauer, DieKraftfahrtversicherung, 6. Auflage, C.H. Beck 2010 Von RA Sebastian Gutt,Helmstedt Die aktuelle sechste Auflage des …
Nugel, Kürzungsquoten nach dem VVG, 1. Auflage, Anwaltverlag2011 Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt Seit nunmehr zwei Jahren gibt es das „neue“ VVG. Nach undnach lichten sich die meisten Probleme und Streitstände, welche dieGesetzesänderung mit sich gebracht hat. Zu den nach wie vor umstrittenstenBereichen des „neuen“ VVG zählt die quotale Leistungskürzung bei grobfahrlässigen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers. Weder dieversicherungsrechtliche Literatur, noch die Rechtsprechung konnten sich bisherauf einen einheitlichen Maßstab einigen, was nicht zuletzt auch dem Grundgeschuldet ist, dass die jeweiligen Rechtsstreitigkeiten erst so langsam unddamit nach und nach den Gerichten zur Entscheidung vorgelegt werden. So ist derStreit bisher weit überwiegend in der Literatur in einer Reihe von Aufsätzenund den einschlägigen versicherungsrechtlichen Kommentaren erörtert worden. DieKonsequenz hieraus war, dass der Anwalt die jeweiligen Argumente und Grundsätzeder quotalen Leistungskürzung mühsam sammeln musste. Dem will der Autor Dr.Michael Nugel, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht, nunmehrEinhalt gebieten und bringt mit „Kürzungsquoten nach dem VVG“ ein Werk auf denMarkt, welches die anwaltliche Tätigkeit erleichtern soll. Nugel ist allesandere als ein unbeschriebenes Blatt und zeichnet sich durch zahlreicheVeröffentlichungen im Verkehrs- und Versicherungsrecht aus. Einem breitenPublikum ist er insbesondere durch sein zusammen mit Tietgens ebenfalls imAnwaltVerlag erschienenes Werk „Anwaltsformulare Verkehrsrecht“ bekannt. Wiealle Erscheinungen im Deutschen AnwaltVerlag ist auch dieses Werk auf die Praxiszugeschnitten, so dass es sich weniger für die Ausbildung eignet. Nichts destotrotz lohnt sich für den Student oder Referendar dennoch ein Blick in das Buch,da bei den Kürzungsquoten – wie bereits ausgeführt – sich vieles nochentwickelt und somit auch Nugel's Darstellungen somit größtenteils (noch)theoretischer Natur sind. Die Darstellungen des Autors setzen sich aus drei Teilenzusammen: Allgemeiner Teil, Besonderer Teil und einem Anhang. Letzterer umfasstim Wesentlichen die Zusammenfassung des „Goslarer Orientierungsrahmens“ zu derProblematik sowie einzelne, für die Erörterungen innerhalb des Werkes wichtigeVersicherungsbedingungen. Die Darstellung der Versicherungsbedingungen istinsofern angenehm, als dies kein „Querlesen“ in anderen Papierwerkenerforderlich macht, da der Autor sich bei seinen Ausführungen doch sehr häufigdie einzelnen Bedingungen bezieht. Im allgemeinen Teil beschäftigt sich der Autor mit demaktuellen Streitstand bzw. Vorschlägen zu den Kürzungsquoten nach dem VVG. Prinzipielllassen sich die dortigen Ausführungen unter dem Gesichtspunkt „Theorie“zusammenfassen, wenngleich der Autor selbstverständlich die bereits ergangeneRechtsprechung bei seiner Darstellung berücksichtigt und in den Vordergrundrückt. Der Autor erörtert zunächst die höchst umstrittene Ansicht, …
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Die Rezensenten | 17. Januar 2012 — vanBühren, Das versicherungsrechtliche Mandat, 4. Auflage, Anwaltverlag 2012 Von RASebastian Gutt, Helmstedt Mitvorliegendem W…
Die Rezensenten | 22. März 2012 — Meixner / Steinbeck,Allgemeines Versicherungsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2011 Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt Mit vorliegend…
Die Rezensenten | 21. Januar 2012 — Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht, 4.Auflage, C.H. Beck 2010 Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt Inder 4. Auflage erscheint das …
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Die Rezensenten | 30. Januar 2012 — Halm/ Engelbrecht / Krahe, Handbuch des Fachanwalts Versicherungsrecht, 4. Auflage,Luchterhand 2011 Von RASebastian Gutt, Helmst…
Die Rezensenten | 2. April 2012 — Himmelreich / Andrae / Teigelack,AutoKaufRecht für Neu- und Gebrauchtwagen inklusive Leasing, 4. Auflage, Anwaltverlag2011 Von R…
Die Rezensenten | 23. Oktober 2011 — Sadler, Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,Verwaltungszustellungsgesetz, 8. Auflage, C. F. Müller 2011 Von Ass. iur. Laila Gutt, B…
Versicherungsrecht Blog | 1. Dezember 2009 — Ausgangsnorm ist § 81 VVG n.F.: ”(1) Der Versicherer ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer v…
Die Rezensenten | 14. Januar 2012 — Volk,Grundkurs StPO, 7. Auflage, C.H. Beck 2010 Von RASebastian Gutt, Helmstedt Inder 7. Auflage erscheint der Grundkurs StPO …