Rezension Zivilrecht: Kommentar BGB AT

Heidel / Hüßtege / Mansel / Noack, NomosKommentar BGB, Band 1,Allgemeiner Teil, 2. Auflage, Nomos 2012 Von RiAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl Das mehrbändige WerkNomosKommentar BGB hat sich bei den Rechtsanwendern etabliert und erscheintsukzessive in den Folgeauflagen. Derzeit stehen noch die beiden Teilbände zumSchuldrecht aus, nachdem der Allgemeine Teil samt EGBGB nunmehr in zweiterAuflage erhältlich ist. Beeindruckend ist bereits dieAufteilung der besprochenen Gesetze. Der BGB AT nimmt von den bald 3000 Seitengerade einmal die Hälfte ein, während dem EGBGB und damit dem IPR über 1000Seiten gewidmet sind. Dazu kommen noch Ausführungen zum AGG und zumTransplantationsgesetz. Damit machen die Herausgeber schnell klar, dass man eshier mit keinem gewöhnlichen Kommentar zu tun hat, sondern mit einem Werk, dasdie internationalen Verflechtungen des deutschen Zivilrechts ernst undaufnimmt. Dies hatte sich ja schon im Vorgängerwerk „Anwaltkommentar BGB“abgezeichnet, wird aber erfreulicherweise konsequent fortgesetzt. DieGestaltung des Kommentars ist nach wie vor sehr leserfreundlich, insbesonderewas Absatzgestaltung, Hervorhebung und Fußnotenapparat angeht. Das umfangreiche Werk überzeugt (mich)sowohl bezüglich der Gesamtkonzeption als auch anhand zahlreicher Nuancen. DemLeser wird eine hohe Informationsdichte, aber auch eine große Themenbreite andie Hand gegeben, anhand derer er seine persönliche Lektüre gestalten kann.Dies reicht von der Entstehungsgeschichte, dem Zweck oder der derzeitigenAuslegung einer Norm bis hin zu prozessualen Anmerkungen und weiterenpraktischen Hinweisen. Auf diese Weise wird das dogmatische wie auch dasanwendungsbezogene Wissensbedürfnis des Lesers befriedigt. In detailliertenVorbemerkungen wird teilweise eine bestimmte Thematik lehrbuchähnlich aufbereitet,sodass auch die Nutzung des Kommentars im Rahmen der Ausbildung Gewinn bringendist. Gleiches gilt für eine Vielzahl von Beiträgen, deren Bearbeiter aufgrundihrer Erfahrung beim Abfassen von Lehrbüchern für eine gut verständlicheLektüre sorgen - schön zu sehen bei der Auslegung von Rechtsgeschäften in § 157BGB, die von Looschelders kommentiertwird. Hinsichtlich einzelner Paragraphen vertiefen zudem ausgesuchte Anhängedie Materie, so z.B. das Prostitutionsgesetz bei § 138 BGB, ein Abschnitt zu Internet-Versteigerungennach § 156 BGB oder die Abgabenordnung in Auszügen bei § 21 BGB. Einige Kommentierungen können beispielgebendfür die gute Qualität des Werks hervorgehoben werden. Hierzu gehören imNamensrecht (§ 12 BGB) die selbstverständlichen Unterkapitel zum Domainschutzsowie zum Inhalt des Beseitigungsanspruchs bei Verletzung des Namensrechts, desWeiteren die Kommentierung der Haftungsbegrenzungen des relativ neuen § 31a BGBzur Vorstandshaftung aber auch als Klassiker der spannende Exkurs zurVerkehrsunfähigkeit von Sachen in den Ausführungen zu § 90 BGB. Auch dermittlerweile nicht mehr ganz neue § 105a BGB wird mitsamt den …

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Themen: Studium , Bgb , Werk , Allgemeiner Teil , Nomos
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 10. Januar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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