Rezension Zivilrecht: Handbuch IT-Recht

Lehmann /Meents, Handbuch des Fachanwalts IT-Recht, 2. Auflage, Carl Heymanns 2011 Von RA, FA fürIT-Recht und FA für Verwaltungsrecht Christian Stücke, Helmstedt Mitder zweiten Auflage des im Carl-Heymanns Verlag erschienenen Handbuchs desFachanwaltes für IT-Recht nehmen sich die Herausgeber Prof. Dr. M. Lehmann undDr. J. Meents der dankenswerten Aufgabe an, den Wissensstoff diesesumfangreichen Fachgebietes für den Praktiker in einem Band aufzuarbeiten. Dabeiorientiert sich das Werk in seiner Unterteilung an den einzelnen, durch § 14 kFAO vorgegebenen Bereichen. Die Bearbeitung erfolgt durch ein Team von 35namhaften Autoren. Das Werk erweist sich als alles andere als leichtgewichtigim doppelt positiven Sinne: zum einen ist das Werk über 1.600 Seiten stark, zumanderen ist die behandelte Materie komplex und für Einsteiger nicht eben leichtzu durchdringen. Den Verfassern gelingt es gleichwohl, die Inhalte so aufzuarbeiten,dass der Praktiker bei seiner täglichen Arbeit nicht lediglich auf eineÜbersicht zurückgreifen kann, sondern sogleich auch über zahlreiche Verweiseauf aktuelle Fundstellen vertieft in die Bearbeitung einsteigen kann. Dabeisind die Inhalte auf dem Stand der Rechtsprechung und - gerade im Bereichdieser Materie evident wichtig - dem Stand der Technik und der Entwicklunginsbesondere im Internet. So stellen Cloud Computing, E-Payment oder neueVertriebswege wie etwa über App-Stores oder die Nutzung von RFID im stationärenHandel neue Herausforderungen für die Rechtspraxis dar. DiesenHerausforderungen begegnet das Handbuch des FachanwaltsInformationstechnologierecht in außerordentlich gelungener Weise. Auch bei dergegebenen Breite des Fachgebietes kann der Leser wohl zu annähernd jeder sichbietenden Frage auch nützliche Lösungsansätze finden. Dabei verbietet es sichschon beinahe, im Rahmen dieser Rezension einzelne Teilbereiche des Werkesherauszuheben, sind doch im Grunde genommen sämtliche Kapitel von gleicherQualität und Aktualität. DasWerk nimmt für sich nicht in Anspruch, ein abschließendes Kompendiumdazustellen. Vielmehr beziehen die Autoren zuweilen Meinungen anderer(Standard)Werke in ihre Ausführungen ein und setzen sich mit diesenauseinander. Auch erliegen die Autoren nicht der Versuchung, etwa durch Abdruckvon ganzen Vertragsmustern in Konkurrenz mit einschlägigen Formularwer…

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Themen: It-recht , Praktiker , Rfid , Einsteiger
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 8. Februar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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