Rezension Zivilrecht: Haftung für Ratings

Mühl, Haftung fürfehlerhafte Ratings, 1. Auflage, Erich Schmidt 2010 Von ref. iur.David Eckner, Düsseldorf / Vaduz Im ausgehenden Jahr 2010 erschien im Erich Schmidt Verlag inerster Auflage das kleine aber feine Handbuch „Haftung für fehlerhafteRatings“. Der Autor Dr. Thomas Mühl, Rechtsanwalt bei CMS HascheSigle in München, ist ausgewiesener Experte im Gesellschaftsrecht und überzeugtmit der auf Ratings bezogenen Spezialliteratur auf ganzer Linie. Auf weniger als zweihundert Seiten erläutert der Autor einehoch aktuelle Thematik, die insbesondere im rechtswissenschaftlichen Diskurslängst überfällig war. Das sog. Rating, d.h. eine Unternehmensbewertungrespektive Bewertung von Kapital im weiteren Sinne hat seit derFinanzmarktkrise und ihrem Ausbruch in 2007 die ganz große Bühne derwissenschaftlichen Aufarbeitung betreten, und dies nicht nur in denWirtschaftswissenschaften. Wichtiger denn je ist es geworden, dass dermaterielle Tatbestand und die Rechtsfolgen eines Ratings beleuchtet werden,dass – insbesondere für die Beratungspraxis – handhabbare Kriterien im Falleeines fehlerhaften, unrichtigen oder schlicht falschen Ratings herausgeformtwerden. Mühl hat diesen Versuchunternommen und er ist hervorragend gelungen. Das Buch gliedert sich in vier Teile, die ihrerseits einenQuerschnitt der Branche und des rechtlichen Umfeldes geben. Wie der Untertiteldes Buches verrät, „Grundlagen – Beweisführung – Prozesstaktik“, fokussiertsich die Darstellung auf die Praxistauglichkeit. Mitnichten ist damit jedochimpliziert, dass nicht auch die Wissenschaft einen großen Nutzwert aus derDarstellung erhält. Dies sei durch die nachfolgende Darstellung der Kapitelbestätigt. Im ersten Teil wird begonnen mit den wirtschaftlichenGrundlagen des Ratings, was außerordentlich zu begrüßen ist. Denn wie gewohnt,führt erst ein fundierter und präziser Blick auf die wirtschaftlichenHintergründe, hier etwa das Ratingverfahren als solches sowie ein ausgiebigerBlick in das Marktumfeld zu einer prägnanten und verständlichen, rechtlichenEinordnung des Sachverhalts „Rating“. Und so erläutert der Autor nicht nur dieeinzelnen Ratingarten sowie entsprechende Beurteilungskriterien für dasRatingverfahren, sondern auch und vor allem die grundsätzliche Bedeutung desRatings für einzelne Unternehmen und die Volkswirtschaft. Auffällig ist, dass Mühl die „zu Grabe getragene“Finanzmarktkrise zwar durchaus nicht ausblendet, jedoch den Bogen nicht unnötigüberspannt und alles Übel in einem systemischen Risiko begründet sieht. Dies wird besonders deutlich in dem sich anschließendenzweiten Teil des Handbuches, unter dem Titel „Problemidentifikation“. DieProblematik rankt sich um im Wesentlichen drei große Säulen. Zunächst sei dortdie rechtliche Einordnung des Ratings, die unzweifelhaft einer Antwort bedarfund beispielsweise der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang nichtzugänglich war, genannt. Daneben – wenn nicht gleich im Mittelpunkt desGeschehen…

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Themen: Rechtsanwalt , Cms , Rezension , Kriterien , Feine

Erschienen 21. Februar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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