Rezension Zivilrecht: Aktienrecht

Bürgers/ Körber, Heidelberger Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Auflage, C.F. Müller 2011 VonRef. iur. Bastian Kiehn, Hamburg Das deutsche Aktienrecht wurde inden letzten Jahren durch zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben fortentwickelt undverändert. Diese Gesetzesänderungen waren zu einem großen Teil bedingt durchdie gelebte Praxis deutscher Aktiengesellschaften und die hierdurch immerwieder aufkehrenden Probleme. Beispielhaft zu nennen sei hier nur dieDiskussion um die Begrenzung der Managergehälter, welche durch das Gesetz zurAngemessenheit der Vorstandsvergütung („VorstAG“) ihren Niederschlag imAktiengesetz gefunden hat. Eine Kommentierung des Aktiengesetzes ist daherzwingend darauf angewiesen, sich mit der gelebten Praxis deutscherAktiengesellschaften auseinanderzusetzen und aus rechtswissenschaftlicherPerspektive zu analysieren. Hierbei darf jedoch die dem Aktienrecht zugrundeliegende Dogmatik nicht außer Acht gelassen werden. Gerade sie ist wichtig, umneue Probleme rechtswirksam bewerten und lösen zu können. Diesen Ansatzverfolgt der vorliegende Kommentar von Bürgersund Körber zum Aktiengesetz. DerBearbeiterkreis setzt sich zum einen aus Praktikern zusammen, welcheinsbesondere in der täglichen Beratung von Aktiengesellschaften tätig sind. Zumanderen wird die Kommentierung von Rechtswissenschaftlern bearbeitet, welchesich schwerpunktmäßig mit dem Gesellschaftsrecht im Allgemeinen und dem Aktienrechtim Speziellen befassen. Der nunmehr in der zweitenAuflage vorliegende Kommentar hat zahlreiche Gesetzesänderungen der letztenJahre eingearbeitet. Zu nennen sind hier u.a. das Gesetz zur Modernisierung desGmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG), dasBilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), das Gesetz zur Umsetzung derAktionärsrechterichtlinie (ARUG) und das bereits erwähnte „VorstAG“. Für denPraktiker liegen die Vorteile auf der Hand: Der einbändige Kommentar istübersichtlich gestaltet und ermöglicht so einen schnellen Zugang zu den jeweilsbenötigten Informationen. Hilfreich sind hierbei insbesondere dieInhaltsübersichten, welche den kommentierten Paragraphen vorangestellt sind.Weiterhin hervorzuheben ist, dass sich die Kommentierung nicht nur auf dasAktiengesetz beschränkt. In den Bereichen, in denen das Aktienrecht eng mitanderen Rechtsbereichen verknüpft ist, werden auch diese in der Bearbeitungberücksichtigt. Dies gilt für einzelne Normen des WpHG und des WpÜG. Darüber hinauswerden das SpruchG und der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK)kommentiert. Aber auch der (Rechts-)Wissenschaftler wird den Kommentar mitgroßen Nutzen zur Hand nehmen dürfen: Am Anfang …

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Themen: Hamburg , Aktiengesetz
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 5. Dezember 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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