Rezension Strafrecht: StGB

Fischer,Strafgesetzbuch, 58. Auflage, C.H. Beck 2011 Von RA SebastianGutt, Braunschweig Der Klassiker für Praxis und Ausbildung! Da es imvergangenen Jahr keinerlei inhaltliche Änderungen des StGB gab, bestand auchfür die Neuauflage 2011 der Schwerpunkt des Autors darin, die neueRechtsprechung auszuwerten und in sein Werk einzubauen. Insbesondere dieRechtsprechung des BGH hat Fischer hierbei wieder genauestens unter die Lupegenommen. So wurden in dieser Auflage nahezu 700 Entscheidungen mit StandOktober 2010 von ihm in die Kommentierungen eingearbeitet. Trotz dieser Füllean Aktualisierungen hat es der Herausgeber Fischer gemeistert, den Umfangseines Kommentars nicht unnötig auszudehnen. Nebst Anhang werden auf 2477Seiten alle grundlegenden Probleme des materiellrechtlichen Strafrechtserläutert. Auch mit einer redaktionellen Neuerung wartet die Neuauflage auf:Der häufig verwendete Kleindruck insbesondere bei den Konkurrenzen, welcher dieAugen des Lesers oftmals auf die Probe gestellt hat, ist weggefallen und wirdnun in „normaler“ Schriftgröße dargestellt. Inhaltlich zeichnet sich der Kurz-Kommentar gewohntdurch die richtige Mischung aus Grundlegendem und Spezialwissen aus. FürInteressierte gibt es zahlreiche Hinweise auf weiterführende Literatur und zurVertiefung, welche überwiegend zu Beginn der Kommentierungen teilweise sehrüppig dargestellt wird. So kommt auch das wissenschaftliche Arbeiten mit demKommentar, etwa für Hausarbeiten im Studium, nicht zu kurz. Aber auch in denKommentierungen selbst finden sich zahlreiche Literaturhinweise. Etwas störendaber zugleich auch keine Neuheit des Kommentars ist weiterhin, dass nicht mitFußnoten gearbeitet wird, sondern sich Literatur und vor allem auch dieRechtsprechung im Fließtext wiederfindet, wodurch der Lesefluss gerade beilängeren Zitaten gestört wird. Der Leser ist gezwungen, die Zitate zuüberfliegen, um die eigentliche Kommentierung weiter lesen zu können, sofernihn die Literaturhinweise bzw. Rechtsprechungszitate zunächst nur sekundärinteressieren. Weiterhin charakteristisch für den Kommentar sind die fetthervorgehobenen Schlüsselwörter, die dem Leser sofort ins Auge stechen und dieAufmerksamkeit fördern. Inhaltlich überzeugt der „Fischer“ vollends undlässt für Student, Referendar und Praktiker keine Wünsche offen. AltbekannteMeinungsstreitigkeiten (z.B. zur Abgrenzung Täterschaft/Teilnahme, § 25, Rn. 1ff.) werden souverän in der gebotenen Kürze und übersichtlich dargestellt,wobei der Autor regelmäßig die Meinungen von Literatur und Rechtsprechung fürden Leser kenntlich macht. Der Praktiker kann daher schnell die für ihn oftmals„unwichtige“ Literaturansicht überfliegen und nachlesen, welche Ansicht dieRechtsprechung und hier im Besonderen der BGH vertritt. Dies ist ein weitererBeleg dafür, dass Fischer die Gratwanderung zwischen Theorie und Praxis optimalgelingt und so ein breites Publikum ansprechen kann. Schwierige AT-Probleme werden von dem Autor gekonntverpac…

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Themen: Referendariat , Studium , Bgh , Stgb , Entscheidungen , Rezension , Strafgesetzbuch , Hausarbeiten

Erschienen 1. November 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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