Rezension Strafrecht: Ordnungswidrigkeitenrecht

Bohnert, Ordnungswidrigkeitenrecht, 4.Auflage, C.H. Beck 2010 Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt Inder 4. Auflage erscheint das Werk Ordnungswidrigkeitenrecht von JoachimBohnert, zugleich auch Herausgeber eines Kommentars zum OWiG, in der bewährtenReihe „Grundrisse des Rechts“ des Verlages C.H. Beck. Der Autor wendet sich mitseinem Buch insbesondere an Studierende, Polizeischüler und an Behörden. Geradeim Studium wird das Ordnungswidrigkeitenrecht - wenn überhaupt - nur am Randebehandelt, so dass Bohnert die Hürde zu bewältigen hat, ein in der Ausbildungnahezu unbekanntes Rechtsgebiet, welches jedoch von hoher praktischer Relevanzist, in der gebotenen Kürze dem Leser zu vermitteln. Dieser Aufgabe stellt sichder Autor und meistert sie auf insgesamt 142 Seiten vorbildlich. Herausgekommenist ein kompaktes und zugleich sehr anschauliches Lehrbuch, welches eindeutigeSchwerpunkte setzt und den Leser zum Einstieg in die Materie nicht unnötig mitInformationen überfrachtet. DasWerk setzt sich aus 5 Teilen zusammen. Einleitend erläutert der Autor„Allgemeines“ zur Gesetzeslage und zum Begriff der Ordnungswidrigkeit. Umfasstvon dieser Darstellung sind beispielsweise auch Ausführungen zur Gesetzgebungskompetenzim Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Etwas mühselig, wenngleich für ein für dieAusbildung gedachtes Buch auch erforderlich, sind in diesem ersten Teil dieAusführungen zur Zuordnung was Straf- und was Ordnungswidrigkeitenrecht ist(Rn. 18ff.). Auch das zweite Kapitel beginnt zunächst mit allgemeinerenAusführungen, so etwa zum Bestimmtheitsgebot (Rn. 39ff.) oder zur Definitiondessen, was Vorsatz und Fahrlässigkeit nach dem OWiG bedeutet (Rn. 59ff.).Hierbei stellt der Autor – wie im gesamten Lehrbuch - die jeweiligenPrüfungsschemata zur Orientierung anschaulich dar. Spätestensab der Darstellung der Rechtswidrigkeit weiß der Leser dann aber sicher, dasser ein Lehrbuch zum Ordnungswidrigkeitenrecht in der Hand hält. Hier nimmt derVerfasser erstmalig ausführlich Bezug auf die entsprechenden Normen im OWiG zurNotwehr und zum Notstand oder etwa zu der aus dem Strafrecht bekanntenIrrtumsproblematik. Sofern erforderlich, werden von Bohnert Beispiele aus demmateriellen Ordnungswidrigleitenrecht zur Verdeutlichung gebracht. Diese sind –wie für die Reihe „Grundrisse des Rechts“ typisch – etwas kleiner als derübrige Text abgedruckt und beinhalten nicht lediglich nur solche desVerkehrsrechts, sondern beispielsweise auch zur Gewerbeordnung. Es istdementsprechend nicht so, dass der Autor sich auf ein bestimmtes Rechtsgebietfestgelegt hätte und nur Verkehrsrechtler ansprechen will. Sehr schön sind indiesem Kapitel die kurzen aber sehr prägnanten Ausführungen zur Mehrheit vonBeteiligten (Rn. 105ff.) oder zu den Konkurrenzen (Rn. 135ff.), welcheentscheidende Unterschiede zum Strafrecht aufweisen. Ferner gefallen dieAusführungen des Autors zur Geldbuße und zur Ermittlung der Höhe selbiger (Rn.161ff.). Der Verfasser liefert hier e…

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Themen: Studium , Werk

Erschienen 21. Januar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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