Rezension Strafrecht: JGG

Eisenberg, Jugendgerichtsgesetz, 15. Auflage, C.H. Beck 2012 Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen Den „Eisenberg“ zu besprechen istnicht ganz einfach – er ist mittlerweile ein Klassiker und setzt imJugendstrafrecht Maßstäbe. Zudem ist es nicht nur in der Lehre, sondern vorallem in der Praxis das Standardwerk für alle in JugendgerichtsverfahrenBeteiligten, also vor allem für die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe, dieStaatsanwälte, die Verteidiger und natürlich auch die Richter. Bereits vordiesem Hintergrund wäre Kritik an dem Buch sicher verfehlt. Sie ist aber auchgar nicht nötig, da auch die vorliegende 15. Auflage auf ganzer Linieüberzeugt. So muss diese Rezension eher eine Bestandsaufnahme sein: Was bietetdas Buch, was gibt es Neues? Insgesamt ist das Buch auf über1300 Seiten angewachsen – das Dünndruckpapier sorgt dafür, dass der Kommentarimmer noch handlich ist (deutlich dünner als die Kommentare „Meyer-Goßner“ und„Fischer“) und damit ideal für die Sitzung. Was bietet nun die 15. Auflage anNeuerungen? Neben dem „Update“ der Rechtsprechung auf den Stand September 2011finden sich vor allem neue Erörterungen zu den Fragen der Sicherungsverwahrung,soweit die in JGG-Verfahren in Betracht zu ziehen ist, und bereits zum in Teilenumstrittenen Regierungsentwurf des StORMG. Ergänzt wurden auch Landesgesetzezum Untersuchungshaftvollzug, so dass zunächst einmal für jeden Nutzer klarist, dass er mit dem „Eisenberg“ auf dem aktuellsten Stand ist. Inhaltlich sind dieKommentierungen natürlich nach 15 Auflagen bis ins Letzte strukturiert unddurchdacht. Für Neueinsteiger in die Materie bietet der Kommentar zunächsteinmal zwei Abschnitte, die sich jeder Referendar, Jugendstaatsanwalt,Jugendrichter und Verteidiger in Jugendstrafsachen einmal eingehend durchlesensollten, um einen ersten Einblick in die Systematik zu erhalten: Zunächst natürlichdie nur 20 Randnummern umfassende Einleitung und dann auch die Darstellungen imZusammenhang mit § 5 JGG („Die Folgen der Jugendstraftat“). Einer zusätzlichenLehrbuchlektüre bedarf es dann eigentlich nicht mehr, wenn gleichzeitig immerwieder die Normenquerverweise nachgeschlagen werden. Inhaltlich ist „Eisenberg“ überalle Zweifel erhaben: Die inhaltliche Tiefe der Kommentierungen lässt sich etwaanhand der Erläuterungen zu § 45 JGG ersehen. Hier finden sich zunächst einhistorischer Einblick (Rn. 5) und die Darstellung und Kommentierung derVoraussetzungen der Norm einschließlich des Verhältnisses der Vorschrift zuanderen Einstellungsvorschriften, namentlich zu §§ 153 ff. StPO und § 31a BtMG.Auch enthält die Kommentierung Ausführungen zu statistischen Fragen, namentlichder Rückfälligkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Absehen vonder Verfolgung, verfahrensrechtliche Fragen und Erörterungen zu den Folgeneiner Anwendung des § 45 JGG, dessen Erläuterungen so ganze 26 Seiten stark sind. Für Verteidiger besondersinteressant sind sicherlich die Ausf…

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Themen: Jgg , Amtsgericht , Rezension , Eisenberg
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 14. Dezember 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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