Rezension Strafrecht: Finanzkrise und Wirtschaftsstrafrecht

Kempf/ Lüderssen / Volk, Die Finanzkrise, das Wirtschaftsstrafrecht und die Moral,1. Auflage, De Gruyter 2010 Vonref. iur. David Eckner, Düsseldorf/Vaduz Unter dem Titel „Die Finanzkrise, dasWirtschaftsstrafrecht und die Moral“ erschien zum Ende des Jahres 2010 eininteressanter Tagungsband von den Herausgebern Eberhard Kempf, Prof. KlausLüderssen und Prof. Klaus Volk, unter Bearbeitung zahlreicher renommierterAutoren aus Praxis und Wissenschaft. Der Tagungsband geht zurück auf das ZweiteSymposion zu Economy, Criminal Law, Ethics (ECLE) am 20. und 21. November 2009am Institute for Law and Finance (ILF) an der Goethe-Universität Frankfurt amMain und behandelt unter interdisziplinärer Perspektive die durch die Finanzmarktkrisevermehrt ans Tageslicht gedrungenen Probleme des Wirtschaftsstrafrechts. Der Tagungsband ist in fünf Abschnitteeingeteilt. Es erfolgt zunächst eine Einführung in die grundsätzlicheProblematik, „Recht und Krise“ (S. 3 ff.) und „Europäische Aspekte“ (S. 6 ff.).Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die Eröffnungsreden, die den Rahmendes Symposiums und die Laufrichtung der strafrechtlichen Implikationen derFinanzkrise vorgeben. Gleich im zweiten Abschnitt beginnt der Band zumSymposium „Die Finanzkrise, das Wirtschaftsstrafrecht und die Moral“ mit seineminterdisziplinären Ansatz. In sechs Beiträgen schildern renommierteWirtschafts- und Rechtswissenschaftler die im Wandel befindlichen ökonomischenGrundlagen des Wirtschaftsstrafrechts. Hierbei fällt positiv auf, dass es denAutoren gelingt, eine sehr klare und damit verständliche Sprache gewählt zuhaben. Auf diese Weise werden die prägnanten und erforderlichen Hintergründeaus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive gewonnen, die nicht nur für diefolgenden Abschnitte des Tagungsbandes von besonderer Bedeutung sind. So findensich Beiträge zu „Unternehmensethik und Eigeninteresse“ (Andreas Suchanek, S. 47 ff.), „Die Finanzkrise und die SozialeMarktwirtschaft“ (Roland Vaubel, S.19 ff.) oder „Gemeinwohlorientierte Unternehmensinteressen undKapitalgesellschaften“ (Gerald Spindler,S. 71 ff.). Der zweite Abschnitt des Tagungsbandes(vgl. S. 119 ff.) widmet sich dem Straftatbestand der Untreue. § 266 StGB wirdin den unterschiedlichsten Facetten und seiner Bedeutung entsprechend vonPraktikern und Wissenschaftlern beleuchtet. Passend zu den in den Medienumfangreich aufgearbeiteten Sachverhalten aus der Finanzmarktkrise – nicht nuraus Deutschland – ist es vor allem die Sorglosigkeit von Verwaltungsorganen,die gleich zu Beginn problematisiert wird (vgl. Beitrag von Franz-Jürgen Säcker, S. 119 ff.). Nebeneinem Rechtsvergleich (vgl. „Der Untreuetatbestand oder seine Surrogate imausländischen Strafrecht“, Luigi Foffani,S. 141 ff. und „Untreue im Rechtsvergleich: Überlegenheit desMissbrauchskonzepts?“, Ingeborg Zerbes,S. 158 ff.) findet auch das Risikomanagement der Banken undFinanzdienstleister, was ungleich häufiger Bestandteil des wissenschaftlic…

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Themen: Frankfurt , Economy , Volk , Goethe , Finance

Erschienen 20. Januar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.

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