Rheinland-Pfalz setzt Eigenverbrauchsgrenze von Cannabis von 6 Gramm auf 10 Gramm herauf
beck-blog | 4. März 2012 — Mit Wirkung vom 15.02.2012 hat Rheinland-Pfalz die Eigenverbrauchsgrenze von Cannabis i.S.d. § 31a BtMG von 6 Gramm auf 10 Gram…
Körner / Patzak / Volkmer, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage, C.H.Beck2012 Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen Der „Körner“ hat einen neuenNamen – das fällt zuerst auf, wenn man die neueste Auflage des altbekanntenBtMG-Kommentars in der Hand hält. Zwei neue Autoren, nämlich die bereits durchandere Veröffentlichungen als Spezialisten ausgewiesenen Jörn Patzak und Dr.Mathias Volkmer haben sich dem Werk angenommen und die sicher schwere NachfolgeKörners angetreten. Vorab lässt sich schon sagen, dass die Aktualisierungerstklassig gelungen ist. Für Leser, die den Körner bishernoch nicht kannten, ist Folgendes anzumerken: Der Titel „Betäubungsmittelgesetz“ist untertrieben. Bei dem Kommentar handelt es sich nämlich auch um einen Kommentarzum Arzneimittelgesetz und zum Grundstoffüberwachungsgesetz – damit werden alleFragen rund um Konsum und Herstellung von Suchtstoffen etc. in einem Buchabgehandelt, was angesichts der Komplexität mancherBetäubungsmittelstrafverfahren für die tägliche praktische Arbeit ungemeinvorteilhaft ist. Den Schwerpunkt bilden freilich die drogenspezifischen Fragenund damit das BtMG. Der Kommentar weist diebemerkenswerte Eigenheit auf, dass die Kommentierung ausschließlich vonStaatsanwälten erfolgt. Patzak und Volkmer sind bzw. waren bis vor kurzem nämlichebenso wie Körner in Drogendezernaten der Staatsanwaltschaft tätig. Wer nunetwa als Anfänger im Strafbereich denkt, dann könne es sich doch nur um einenparteiischen Kommentar handeln, wird eines Besseren belehrt. Beide Autorennehmen sich mit vermeintlich typischen staatsanwaltschaftlichen Positionenvollkommen zurück und schildern die Rechtslage umfassend, umsichtig und vorallem neutral. Die allgemeine Akzeptanz, die seitens der Gerichte, derStaatsanwaltschaften und der Anwaltschaft dem Körner entgegengebracht wird,zeigt, dass er aus gutem Grunde der Standardkommentar und die Richtschnur inallen Verfahren ist, in denen es im weitesten Sinne um Drogen geht. Zunächst wird sich jederPraktiker natürlich auf die wichtigsten Strafvorschriften stürzen – gemeintsind die §§ 29 ff. BtMG. Hier findet sich zu den jeweiligen Normen alles, wasin rechtlicher und auch tatsächlicher Hinsicht interessant und wichtig ist.Dies dürfte auch nicht wundern, hat Patzak doch alleine bei § 29 BtMG eine über500 Seiten starke Kommentierung aktualisiert bzw. teils neu verfasst. DieseSeitenzahl machte es dann auch notwendig, den Kommentierungen Binnengliederungenvoranzustellen, wie man sie sonst nur aus Großkommentaren kennt. Nur so lässtsich die Masse an Wissen noch einigermaßen überblicken, die in das fast 2300Seiten starke Buch eingebracht worden ist. In § 29 BtMG werden etwa in allenEinzelheiten die einzelnen Tatbestände seziert von der einfachenTatbestandsverwirklichung über Rechtsfertigungsfragen und Problemen vonTäterschaft und Teilnahme bis hin zur Strafzumessung und hierbei möglichenFehlern. Besser geht es nicht. Wer freilich gänzli…
» Vollständiger ArtikelErschienen 26. Januar 2012 auf http://dierezensenten.blogspot.com.
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