DBA Deutschland-Liechtenstein: DBA Deutschland — Liechtenstein ratifiziert
Steuerpraxis | 21. November 2011 — Berlin, 17. November 2011: Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein haben ein Doppelbesteuerungsabkomme…
Hosp / Langer, Steuerstandort Liechtenstein, 1. Auflage, Gabler 2011 Von Ref. iur. David Eckner, Düsseldorf/Vaduz Dem Fürstentum Liechtenstein eilte über einen langen Zeitraum der merkwürdige und mit negativen Facetten versehene Ruf eines taxhaven inmitten Europas, dem beschaulichen Rheintal, voraus. Dass der eigenständige Staat im Dreiländereck mit einer Gesamtbevölkerung von etwa 36.000 Einwohnern über eines der kompetitivsten und fortschrittlichsten Steuersysteme im internationalen Vergleich verfügt und bei weitem hinter dem vorbenannten dubiosen Ruf hinweg liegt, zeigt die fast dreihundert Seiten starke Einführung in das liechtensteinische Steuerrecht von Thomas Hosp, LL.M. und Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M., beide Experten im nationalen und internationalen Steuerrecht mit besonderem Fokus auf den Steuerstandort Liechtenstein. Dabei weiß das Handbuch über die reine Darstellung des Steuerrechts hinaus, dem Leser den Wirtschaftsstandort Liechtenstein als solchen vorzustellen. So beginnen die Autoren die Darstellung mit einem allgemeinen Überblick zum Wirtschaftsstandort Liechtenstein, seiner Geschichte, Bevölkerung, Volkswirtschaft und den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie internationalen Beziehungen (vgl. S. 32 ff.). Auffällig genau und sehr zur Freude des Lesers erhält man wichtige Bausteine über die Besonderheiten des Fürstentums, die sich für die Lektüre des sich daran anschließenden, ausgewiesenen Schwerpunkts der Darstellung fruchtbar machen lassen. Gleich in § 2 beginnen die Autoren das Liechtensteinische Steuerrecht vorzustellen und zu analysieren. Es sind zunächst die Grundzüge (vgl. S. 43 ff.), die Rechtsquellen (vgl. S. 45 ff.) sowie ein allgemeiner Überblick zu dem Steuersystem (vgl. S. 47 ff.), die einer punktgenauen Behandlung unterzogen wurden. Aus aktuellem Anlass werden sodann die grundlegenden Änderungen aufgezeigt, die das Liechtensteinische Steuerrecht zur Jahreswende am 1. Januar 2011 nicht nur in Einzelaspekten, sondern vielmehr in einer Totalrevision erfahren hat (vgl. ausführlich S. 51 ff.). Hierbei wird vor allem augenfällig, wie sich der Kleinststaat zunehmend an die europäischen und internationalen Standards und Entwicklungen anpasst und das wohl funktionierende System an die Besonderheiten des Fürstentums angleicht. Im Fokus stehen dabei als ausgewiesener Schwerpunkt die Vermögens- und Erwerbssteuer (vgl. S. 54 ff.) sowie die Ertragssteuer (vgl. S. 84 ff.). Aber auch das Steuerverfahrensrecht (vgl. S. 141 ff.) sowie die grundlegend überarbeiteten Strafbestimmungen (vgl. S. 165 ff.) zeigen die dynamische Entwicklung des Steuerrechts in Liechtenstein auf. Die weiteren Kapitel des Handbuches stehen ganz im Lichte des Fürstentums Liechtenstein im Gefüge seiner europäischen und internationalen Beziehungen. So folgt in § 3 des Handbuches eine ausführliche Zusammenstellung der internationalen Steuerkooperationen Liechtensteins, dem zunächst ein Überblick zu den Entwicklun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 20. August 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.
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