Kurz-Lehrbuch: Gesellschaftsrecht
Jurakopf | 14. April 2008 — Das Gesellschaftsrecht war bisher nicht wirklich meine Stärke. Genaugenommen habe ich (zur Erinnerung, mein Schwerpunktbereich …
Ich habe mir, nach den letzten Wochen in denen es nur um Strafrecht ging, nochmal ein Buch zu einem Thema mit etwas Praxis-Relevanz gegönnt: Das Recht der Ordnungswidrigkeiten von Wolfgang Mitsch. Ein Buch, dass sich durchweg gelohnt hat - aber: Den grössten Nachteil muss der Autor selbst einräumen.
Ordnungswidrigkeiten gibt es täglich zu Hauf, nicht nur, aber für den Normalbürger vor allem im Verkehrsrecht. Dementsprechend oft wird man, wenn man als (angehender) Jurist auf Partys geoutet wurde, wegen so was angesprochen. Im Regelfall wird man dann kaum was sagen können: Wir lernen im Regelstudium kaum was zu dem Thema. Hier kam auch meine Motivation auf, dieses Buch zu kaufen - ich erhoffte mir ein paar Informationen die im Alltag wertvoll sein könnten. Einfach mal etwas zu lernen, was ich mit der Lebenswirklichkeit in Einklang bringen kann.
Das Buch hat mich hier nicht enttäuscht: Neben den Grundlagen in Teil 1, folgen Ausführungen zur Ordnungswidrigkeit (Teil 2), zur Sanktion (Teil 3) und dem Verfahren (Teil 4). Damit bietet das durchaus griffige Buch alles in kompakter Form, was man als Einstieg braucht.
Es ist definitiv ein Lernbuch: Es gibt Kontrollfragen, ausgesuchte Literaturverweise und eine wahre Fülle an Beispielen, die die Ausführungen bildhaft untermauern. Der Schreibstil ist veständlich, von dogmatishen Erwägungen bleibt man verschont. Die Zielgruppe liegt auf der Hand: Der Student, der einen schnellen und schmerzlosen Einstieg sucht.
Inhaltlich erscheint mir das Werk umfassend, dabei muss ich zum Thema sagen, dass ich überrascht war: Es gibt im OWI-Recht einige Kniffe, die mir so in der Tat nicht bekannt waren. Ich denke etwa an die Versuchsproblematik, die ich in dieser Form nicht erwartet hatte. Dazu kommt, dass durch die übergreifende Thematik (Strafrecht/Ö-Recht) das Thema sehr abwechslungsreicht ist und -auch wenn nicht Teil des Lehrplans- wirklich sehr schön zu lesen ist.
Das wahre Manko wurde von mir schon angesprochen, auf dem Umschlag des Buches ist es aber auch zu lesen:
Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird als Randfach des Strafrechts in Lehre und Studium immer noch unterschätzt.
Oder mal deutlich: Es spielt im Studium kaum eine Rolle…
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