Skript: Das gesamte examensrelevante Strafrecht
Juraexamen.info | 24. Dezember 2010 — Pünktlich zu Weihnachten möchte ich meine Skripten, die ich mir damals zur Vorbereitung für das erste juristische Staatsexamen …
Verlag Franz Vahlen (C.H. Beck-Gruppe), 5. Aufl. 2011, 23,- €, ISBN: 978-3-8006-4250-2
Das materielle Zivilrecht bildet nach Ansicht der Autoren des Skripts “im Vergleich zum Strafrecht und Verwaltungsrecht … das umfangreichste und schwierigste Rechtsgebiet.” In jedem Fall ist das Zivilrecht Gegenstand der überwiegenden Zahl der Klausuren im Assessorexamen. Da Referendare in der Ausbildungsstation – so Kaiser/Kaiser/Kaiser – genug damit zu tun hätten, die Praxis kennen zu lernen und sich das prozessuale Wissen anzueignen, bleibe das materielle Recht meistens auf der Strecke. Dem will das Skript abhelfen. “Grundkenntnisse” im materiellen Zivilrecht werden dabei vorausgesetzt.
I. Erscheinungsbild
Das Skript verfügt über ein angenehmes Druckbild, selbst nach langem Lesen tritt kein Ermüdungseffekt an den Augen auf. Nach Ansicht der Autoren besonders klausurrelevante Aspekte werden optisch hervorgehoben (grau unterlegt). Auffallend ist, dass das Skript auf Fußnoten vollständig verzichtet. Lediglich im Fließtext werden vereinzelt Urteile zitiert. Aus der Literatur zitieren Kaiser/Kaiser/Kaiser vor allem den Palandt, der häufig zur vertiefenden Lektüre empfohlen wird.
II. Aufbau
Das Skript soll das gesamte examensrelevante materielle Zivilrecht darstellen. Gegenstände der Darstellung sind:
Vertragliche Primäransprüche Vertragliche Sekundäransprüche Vertragsähnliche Ansprüche Dingliche Ansprüche Deliktische Ansprüche Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung Sonstige Ansprüche Bürgschaft Darlehensvertrag Factoring Maklervertrag Reisevertrag Mietvertrag Leasingvertrag Schuldversprechen/ Schuldanerkenntnis Überweisungsverkehr Auftrag Dienstvertrag Schenkung Anfechtung nach dem AnfG Prozessvergleich Familienrechtliche Ansprüche Erbrecht Handelsrecht Gesellschaftsrecht ArbeitsrechtDiese gewaltige Fülle an Stoff lässt sich in einem Skript natürlich nur zum Preis einer sehr gedrungenen Darstellung unterbringen. Dies gelingt den Autoren auf rund 240 Seiten erstaunlich gut dadurch, dass sie auf die Darstellung von Grundlagen, Meinungsstreitigkeiten etc. vollständig verzichten. Das entspricht den Anforderungen des 2. Staatsexamens, da sich ja auch die Praxis in erster Linie an der Rechtsprechung orientiert.
III. Inhalt
Die gedrängte Darstellung hat allerdings den Nachteil, dass die Rechtslage zum Teil ungenau dargestellt wird. Zum Beispiel heißt es in Rn. 119 (S. 235), der Arbeitnehmer, der bei der Arbeit einen Dritten schädige, habe gegen den Arbeitgeber einen Freistellungsanspruch. Das ist zwar richtig, aber die durchaus versteckte Anspruchsgrundlage wird nicht genannt (§ 670 BGB analog). Zum Teil sind die Aussagen im Skript auch so stark verkürzt, dass sie falsch sind. Beispiel: In Rn. 69 (S. 130) heißt es, eine Blankobürgschaft sei unwirksam. Bevollmächtige der Bürge einen Dritten…
» Vollständiger ArtikelErschienen 11. Januar 2012 auf http://www.juraexamen.info.
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