Baulastenverzeichnis Berlin: Baulastenverzeichnis in Berlin
Lichtenrader Notizen | 18. April 2011 — Gerade im Amtsblatt für Berlin vom 15.04.2011 veröffentlicht: Ausführungsvorschriften zu § 82 der Bauordnung für Berlin, nämlich…
Wenzel, Baulasten in der Praxis, 2. Auflage,Bundesanzeiger 2012 Von RA, FA für Sozialrecht, FA fürBau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Pirmasens Der Diplom-VerwaltungswirtGerhard Wenzel bringt sein Werk über die Baulast in die zweite Runde.Auf ca. 312 Seiten stellt Wenzel praxisorientiert die Problemfelder derBaulast vor und zeigt, wie man ihnen in der Praxis begegnen kann. Die Baulastkommt immer dann zum Tragen, wenn ein Bauvorhaben in baurechtskonformer Weisenur unter Heranziehung eines anderen Grundstücks verwirklicht werden kann bzw.wenn nur mit Zustimmung des Eigentümers eines anderen (Nachbar-)grundstücksGenehmigungsfähigkeit erreicht werden kann. Die Baulast ist in der Regel schriftlichvom belasteten Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehördeabzugeben, welcher sich mit dieser Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehördezu einem Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet. Die Baulast führt daher zueiner öffentlich-rechtlichen Verpflichtung zwischen diesem Eigentümer und derBauaufsichtsbehörde. Der durch die Baulast tatsächlich begünstigte Bauherr, dernur mit Hilfe der Baulast sein Vorhaben verwirklichen kann, wird an dieserVerpflichtung nicht beteiligt. Erst mit Eintragung der Baulast insBaulastverzeichnis wird die Baulast wirksam und bleibt auch im Falle einerZwangsversteigerung erhalten. Die Baulast ist letztlich auch einSicherungsmittel. Sie kommt jedoch nur dann zur Anwendung, wenn sich dieVerpflichtung zum Tun, Dulden oder Unterlassen nicht bereits ohnehin ausöffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Auf gut 40Seiten führt das Werk in die vorstehend (grob und an dieser Stelle starkverkürzt) dargestellten Grundlagen ein und verschafft dem Leser in kurzenKapiteln mit gebündelten Informationen einen schnellen Einstieg. Daran schließtsich auf gut 130 Seiten das Herzstück dieses Praxisbuchs an, nämlich dieErörterung der Hauptanwendungsfälle der Baulast. Nur bestimmtebaugenehmigungsrelevante Tatbestände können nämlich im Wege einer Baulastüberhaupt gesichert werden. Diese listet Wenzel sämtlich auf. DerBearbeitungstenor umfasst das Geh- undFahrrecht, das Leitungsrecht, Vereinigungen, Abstandsflächen, die Verpflichtungzur Grenzbebauung, gemeinsame Bauteile, Flächenbaulast aus Brandschutzgründen,Stellplatzzuordnung und die Spielflächenzuordnung. Auch besonderePraxiskonstellationen wie Auflagen und Befristungen von Baulasten, Baulastenaufgrund von Umlegungsbeschlüssen eines Umlegungsausschusses oder aufgrund desgeltenden Bauplanungsrechts werden abgehandelt. Das Beste an der Darstellungist, dass sich Wenzel die Mühe macht, all die möglichen Tatbeständeeiner …
» Vollständiger ArtikelErschienen 31. Dezember 2011 auf http://dierezensenten.blogspot.com.
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Die Rezensenten | 30. August 2011 — Lippross, Vollstreckungsrecht, 10. Auflage, Vahlen, 2011 Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas …