Alternative zum Klassiker
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Als mir der C.H.-Beck Verlag den “Detterbeck” zur Rezension angeboten hat war ich skeptisch: Das Verwaltungsrecht habe ich schon mit vielen vorher zu lernen versucht, letztlich habe das Skript eines Repetitors genutzt (war damit auch nicht ganz glücklich) und nachdem ich vor kurzem das Werk von Ipsen gefunden und vorgestellt habe, war ich zum ersten Mal wirklich zufrieden. Ich ging davon aus, dass der Ipsen nicht mehr zu schlagen sein - und habe mich geirrt. Ganz ehrlich: Ich ärgere mich momentan sogar.
Hinweis: Das Buch wurde mir als Rezensionsexemplar zur Verfügung gestellt.
Ich meine das ernst, meine anfängliche Skepsis verwandelte sich sogar in Unmut, als ich den recht dicken Detterbeck zuerst in der Hand hielt: Der ist schwer. Und wirkt gross. Mit über 600 Seiten kein wunder. Als ich aber dann hineinsah änderte sich das recht schnell: Da wird nämlich äusserst grosszügig mit Zeilenabständen, Absätzen und Schriftgrösse gearbeitet. Der ein oder andere wird sich wundern, mit welcher Geschwindigkeit hier die Seiten gelesen werden.
Doch das ist nicht alles: Ich habe mir zum Einlesen das Kapitel über die “öffentlichen Sachen” vorgenommen. Nicht gerade der spannendste Bereich im Verwaltungsrecht. Doch der Autor hat es geschafft: Ich habe schnell gelesen, in einem Zug das ganze Kapitel, und dabei musste anerkennen, dass er es schafft, die wesentlichen Schwerpunkte äusserst verständlich und alles andere als Zäh zu transportieren. Darüber hinaus vergaß er nie, nach jedem abstrakten Text ein konkretes Beispiel zu bringen, was durchaus nützlich war um das Thema wirklich zu begreifen.
Da das Verwaltungsrecht ursprünglich meine grösste Schwäche war (vor allem weil ich nie gute Literatur gefunden hatte und einfach nur “für die Klausur” lernte), nutzte ich die Gelegenheit und habe weitere Kapitel getestet. Selbst bei der Verwaltungsvollstreckung und dem Staatshaftungsrecht schaffte der Autor den Transport des wesentlichen Wissens. Und nochmals der Hinweis: Wer es probiert wird sehr überrascht sein, mit welchem Tempo hier Seitenzahlen “weggearbeitet” werden. Spätestens nach der Lektüre zur Verwaltungsvollstreckung wusste ich schon, dass die vorhandenen 600 Seiten alles andere als abschreckend sind. Ich würde sagen: “Gefühlte” 300 Seiten.
Nachdem ich das Verwaltungsrecht wirklich sehr mühselig erlernen musste ärgere ich mich momentan wirklich: Mit dem Detterbeck wäre es einfacher gewesen. Der von mir vorgestellte Ipsen zum Verwaltungsrecht ist sehr gut und das werde ich hier auch nicht schmälern, doch wie ich beim Ipsen schon geschrieben habe: Er geht sehr ins Detail. Bei ihm sind es viele Seiten mit sehr vielen Details, die man zwar gut liest, aber für einen Anfänger wird es doch beschwerlich sein. Beim Detterbeck ist es anders. Das soll nicht heissen, dass es eine abgespeckte Version ist, ganz im Gegenteil: Alles was ich aus Verwaltungsrechtsklausuren kenne wird …
» Vollständiger ArtikelErschienen 27. April 2008 auf http://www.jurakopf.de.
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