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Revision im Fußballwettskandal

am 28.11.2006 von RA-Blog

Nachdem im November 2005 das Landgericht Berlin den ehemaligen Zweitligaschiedsrichter Robert Hoyzer und die fünf Mitangeklagten wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt hatte, steht heute vor dem 5. Strafsenat des BGH für alle 6 Beteiligten die Revision an.
Das Gericht hat die Frage zu klären, ob das Manipulieren von Fußballspielen und das Wetten auf manipulierte Spiele überhaupt den Straftatbestand des Betrugs erfüllt. Die BGH-Rechtsprechung zum Wettbetrug ist uneinheitlich.
Die Verhandlung wurde wegen des großen öffentlichen Interesses in die Räume des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig verlegt, da dort mehr Platz zur Verfügung steht.
Quellen:
Zeit
Kicker
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Hoyzer ohne Bewährung (17.11.2005)

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