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Revidiert

am 13.11.2006 von http://www.ra-blog.de

Der Mandant, der nur 1-2 Flaschen Bier getrunken haben wollte und dann auf das erstaunliche Ergebnis von 1,35 Promille kam, räumte ein, dass es wohl doch wenigstens drei Flaschen gewesen seien. Bei der Polizei hatte er sogar angegeben, nur eine Flasche vor vier Stunden getrunken zu haben. Nun denn. Da wollen wir mal versuchen, den zu erwartenden “Schaden”, sprich Dauer des Führerscheinentzugs und Geldstrafe zu begrenzen. Zu seinem Glück ist er bislang unbelastet.

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