Retter in der Not: Der Dispute-Eintrag bei Domainstreitigkeiten
Die Zahl der von der Denic e.G. bisher eingetragenen sog. first-level-Domains (.de-Endung) liegt derzeit bei 13.844.607 und steigt
stetig. Die Zahl macht deutlich, dass sich auch in Deutschland immer mehr Menschen am elektronischen Verkehr im Internet beteiligen
wollen. Fühlt sich jemand durch eine Domain in seinen Rechten verletzt hilft der Dispute-Eintrag weiter.
Kaum ein Unternehmen kann es sich heutzutage leisten, nicht durch einen repräsentativen Auftritt im Internet vertreten zu sein. Und
auch bei Privatpersonen wächst das Interesse, sich auf einer eigenen Homepage im Internet nach außen zu präsentieren. Entsprechend
groß ist die Nachfrage für Domains, die in irgend einer Form mit dem Inhalt der eigenen Internetpräsenz in Zusammenhang stehen.
Besonders beliebt sind dabei Domains, die mit dem eigenen Namen, seien es nun Geschäftsbezeichnungen oder Namen von Privatpersonen,
in Verbindung stehen.
Es fällt nicht schwer, sich vorzustellen, dass es dabei auch zu Engpässen kommen kann. Denn die wenigsten Namen sind in Deutschland
nur einmal vergeben. Immer öfter kommt es daher bei der Registrierung von Domains zu Kollisionen zwischen mehreren potentiellen
Interessenten.
Die Folge sind häufig Rechtsstreitigkeiten um eine Domain, die gemessen an der Zahl der bisher registrierten de-Domains zwar noch
relativ selten vorkommen, angesichts der weiter steigenden Zahl von Registrierungen jedoch zunehmen werden. In der Regel geht es
dabei um die Frage, wer überhaupt das Recht zur Nutzung einer bestimmten Domain hat. Die Beantwortung dieser Frage hängt von
verschiedenen Faktoren ab und ist oft mit Schwierigkeiten verbunden. Die DENIC selbst hält sich prinzipiell aus derartigen
Streitigkeiten heraus. Sie ist lediglich "Verwalterin" der registrierten Domains und als solche nicht Partei des Rechtsstreits. Der
Rechtsstreit wird lediglich zwischen demjenigen, der sich durch die Registrierung einer bestimmten Domain durch einen Dritten in
seinen Rechten verletzt sieht und dem jeweiligen Domaininhaber ausgetragen.
Der Dispute-Eintrag als Hilfestellung der DENIC
Die DENIC stellt dem Anspruchsteller jedoch ein hilfreiches Rechtsinstrument zur Durchsetzung seiner behaupteten Rechte zur
Verfügung: den sog. Dispute-Eintrag. Ein solcher Eintrag ist bei der DENIC zunächst per Formular zu beantragen. Inhaltlich muss der
Anspruchsteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend
machen. Hält die DENIC den Antrag für schlüssig, so nimmt sie zu Gunsten des Anspruchstellers für die streitgegenständliche Domain
einen Dispute-Eintrag vor.
Der Dispute-Eintrag gilt zunächst für ein Jahr. Die DENIC verlängert ihn jedoch, wenn der Dispute-Inhaber erneut ein
Dispute-Antragsformular im Original einreicht und Unterlagen vorlegt, aus denen sich ergibt, dass die Auseinandersetzung mit dem
Domaininhaber noch nicht abges…
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