Restschuldbefreiung trotz Verzicht auf Erbschafts-Pflichtteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Verzicht auf die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs in der Wohlverhaltensphase keine Obliegenheitsverletzung des In­solvenzschuldners darstellt.

Hintergrund ist, dass in der sog. Wohlverhaltensperiode eines insolventen Schuldners dieser eine Erbschaft zur Hälfte an den Treuhänder abführen muss (sog. Halbteilungsgrundsatz, § 295 Abs. 1 Ziff. 2 InsO). Diese Obliegenheit soll – so jetzt der höchstrichterliche Beschluss – erst dann eingreifen, wenn der Schuldner die Erbschaft angenommen oder den Pflichtteilsanspruch geltend gemacht hat. Es …

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Themen: Bundesgerichtshof , Pflichtteil Insolvenz Verzicht

Erschienen 21. Juli 2009 auf http://www.insolvenz-news.de.

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