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Restschuldbefreiung: Minenfeld § 290 Nr. 6 InsO

am 23.01.2007 von http://insoblog.de/cgi-bin/weblog_basic

Die Vorschrift betrifft nur das Verbraucherinsolvenzverfahren. Dort herrscht Formularzwang. Die Formulare sind sehr umfangreich und detailiert. Die gerade bei den Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebte Restschuldbefreiung kann sehr schnell scheitern:
Nötig ist nur ein glaubhaft gemachter Antrag eines Gläubigers im Schlusstermin und dass
der Schuldner in den nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 vorzulegenden Verzeichnissen seines Vermögens und seines Einkommens, seiner Gläubiger und der gegen ihn gerichteten Forderungen vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat.

§ 290 Nr. 6 InsO
Der BGH behält in seiner ständigen Rechtssprechung die harte Linie bei: Die Restschuldbefreiung ist auch dann zu versagen, wenn keine konkrete Beeinträchtigung der Gläubiger die Folge der falschen oder unvollständigen Angabe war.

Ein Verstoß gegen § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO liegt bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben auch dann vor, wenn sie sich nicht zum Nachteil der Gläubiger auswirken. Von Bedeutung könnte allenfalls sein, ob die unrichtigen Schuldnerangaben von vornherein als bedeutungslos für die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erscheinen.

BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006, IX ZB 248/04
Bereits im Jahr 2004 hatten sich die Richter dazu ausführlich geäußert:
In § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO ist die Sanktion für den Verstoß des Schuldners gegen seine Mitwirkungspflicht an leicht feststellbare Kriterien geknüpft. Nur eine schriftliche unzutreffende Angabe in den vorzulegenden Verzeichnissen ist ein Versagungsgrund. Eine mündliche oder schriftliche unzutreffende Angabe außerhalb dieser Verzeichnisse führt nicht zu einer Versagung der …

Restschuldbefreiung für Steuerhinterzieher

Blickpunkt Recht & Steuern / Auch ein Steuerhinterzieher kann im Rahmen seines Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung erhalten, wie jetzt der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt hat: Eine teilweise auf Schätzungen des Schuldners beruhende Einkommensteuererklärung ist …

1 BvL 9/05 vom 22.12.2005

BVerfG / Gegenstand der Vorlage ist die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO) über die Restschuldbefreiung.…

BGH zur Versagung der Restschuldbefreiung im Verbraucherinsolvenzverfahren

Anwalt bloggt / In seiner Entscheidung vom 5. April 2006 in dem Verfahren IX ZB 50/05 hat der Bundesgerichtshof sich unter anderem mit den Vorsaussetzungen der Versagung der Restschuldbefreiung befasst: a) Ein zulässiger Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung…

Falle 290 I Nr. 6

InsoBlog.de / Speziell bei Verbraucherinsolvenzverfahren ist häufig die Versagung der Restschuldbefreiung recht einfach möglich. Über die Vorschrift des § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO hatte ich bereits gelegentlich geschrieben. Jeder Gläubiger, der seine Forderung z…

Mietkaution nicht angegeben: Restschuldbefreiung futsch

InsoBlog.de / Der Formularzwang im Verbraucherinsolvenzverfahren und der Versagungsgrund nach § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO machen es aufmerksamen Gläubigern leicht, sich gegen dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu vermasseln. Aktuelles Beispiel Mietkaution: Mit de…

Benachteiligung anderer zum eigenen Vorteil nutzen

juragebirge.de / Um die Restschuldbefreiung zu erlangen, muß sich der Insolvenzschuldner an ein paar Regeln halten. Hierzu gehört in Verbraucherinsolvenzverfahren u. a. die Verpflichtung, bei Stellung des Insolvenzantrags ein vollständiges Verzeichnis des Vermöge…

Versagungsanträge als neuer Trend?

InsoBlog.de / Einige Gläubiger sind bei der Lektüre der InsO inzwischen bei den Vorschriften über die Restschuldbefreiung angekommen. Gleich nach Zustellung eines Beschlusses, in dem ein schriftlicher Schlußtermin in einem Verbraucherinsolvenzverfahren bestimm…

BGH: Restschuldbefreiung sofort, wenn kein Gläubiger angemeldet hat

InsoBlog.de / InsO § 287 Abs. 2 Satz 1, §§ 299, 300 a) Haben keine Insolvenzgläubiger Forderungen zur Tabelle angemeldet, kann dem Schuldner die Restschuldbefreiung bereits im Schlußtermin erteilt werden, sofern er belegt, daß die Verfahrenskosten und die so…

Wer versagt da?

InsoBlog.de / Zwei Rechtsanwälte nehmen am Verbraucherinsolvenzverfahren als Gläubiger teil. Die Honorarforderung ist in voller Höhe zur Tabelle festgestellt. Im schriftlichen Schlusstermin stellen die Gläubiger folgenden Antrag: dem Schuldner zu gegebener Zei…

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Der Autor und sein Blog

Ulrich Stockburger

Wortmeldung aus dem Insolvenzbüro

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