Restschuldbefreiung in 6 Jahren

Zeit ist Geld. Dies gilt insbesondere im Verbraucherinsolvenzverfahren.

Eine Restschuldbefreiung kann erst 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewährt werden.

Dies bedeutet, dass die 6-Jahres-Frist während des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens nicht läuft.

In Fällen, in denen Schuldner keine Zahlung(en) leisten können, scheitert in der Regel eine außergerichtliche Schuldenbereinigung. Es ist dann besonders wichtig, dass es zügig zu einer Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens ko…

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Themen: Wohlverhaltensphase , Restschuldbefreiung , Thema

Erschienen 27. Februar 2010 auf http://www.ent-schuldigung.de.

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