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Respekt vor fremdem Gericht

am 03.04.2008 von http://www.recht.us/amrecht

CK - Washington.   Amerikanische Gerichte werden selten ihrem Ruf gerecht, alle Fälle an sich ziehen zu wollen. Die Entscheidung des ersten kalifornischen Berufungsgerichts in San Francisco vom 27. März 2008 bestätigt ihre Zurückhaltung und belässt die amerikanischen Parteien bei ihrem Prozessrisiko in China, dem sie ausweichen wollten. Ein Vergleich über einen Rechtsstreit sah die Anwendbarkeit kalifornischen Rechts und die Unterwerfung unter die kalifornische Gerichtsbarkeit vor. Die behauptete Verletzung des Vergleichs führte zu einer Klage in Kalifornien. Die Beklagte klagte ebenfalls - in Peking - wegen einer Rufschädigung im Zusammenhang mit der Klage. Die Kläger des US-Verfahrens beantragten deshalb eine Untersagungsverfügung. Der Erfolg war ihnen in beiden Instanzen versagt. Nach dem Comity-Grundsatz und aus Gründen richterlicher …

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