Replik statt Original - Wirksamer Kaufvertrag ?!

Eine höchst interessante Sachverhaltskonstellation hatte nun das LG München I zu entscheiden. Inhaltlich ging es darum, dass ein Sammler von antikem Spielzeug (Käufer) von einem anderen Hobby-Spielzeugsammler (Verkäufer) auf der Online-Handelsplattform eBay ein Spielzeug-Toilettenhäuschen zu einem Preis von EUR 2.247,00 ersteigert hatte. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem Toilettenhäuschen entgegen der Erwartung des Käufers jedoch nicht um das Original der Firma Märklin, sondern um einen Nachbau, d.h. eine Replik, aus den achtziger Jahren (LG München I, Urt. v. 07.08.2008 - 34 S 20431/04; nrk.) Das Gericht wies die Klage des Käufers zurück, da diesem - so das Gericht - kein entsprechender rechtlicher Anspruch auf Rückabwicklung des geschlossenen Vertrages mit dem Verkäufer zustehe.

Zur Begründung hat das Gericht folgende Erwägungen herangezogen:

Zunächst stellt das Gericht fest, dass bei der zugrundeliegenden Sachverhaltskonstellation ein Berufen des Klägers auf ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht ausscheidet. Denn vorliegend handelt es sich nach der richterlichen Feststellung um einen Vertrag zwischen zwei Privaten; denn der Beklagte sei lediglich als Hobby-Spielzeugsammler in Erscheinung getreten und daher als privater Anbieter einzustufen.

Zudem habe der Beklagte in der gegenständlichen Artikelbeschreibung des Toilettenhäuschens auch nicht behauptet, dass es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Originalprodukt der Marke Märklin handele. Laut Gericht hat der Beklagte das Toilettenhäuschen lediglich als «Rarität» und «alt» beschrieben und zudem ausdrücklich vor Ablauf der Auktion darauf hingewiesen, dass er keine Garantie dahingehend abgeben könne, dass „alles Original ist“. Das Gericht hat dies ausreichen lassen, um die Ausführungen des Beklagten nicht als falsche Zusicherung zu bewerten. Denn es sei – so das Gericht – laut Aussage des Gerichtsgutachters zutreffend, dass auch Repliken von Toilettenhäuschen der Marke Märklin eine Seltenheit seien und die hier gegenständliche Replik zudem aus den achtziger Jahren stamme und daher auch als „alt“ zu bezeichnen sei. Darüber hinaus – so das Gericht – habe der Verkäufer auch nicht behauptet, dass es sich um ein Originalprodukt der Marke Märklin handele, sondern vielmehr habe er hinter diese Aussage gerade ein Fragezeichen gesetzt.

Schließlich verneint das Gericht auch das Vorliegen eines sittenwidrigen Geschäfts. Das Fehlen einer Sittenwidrigkeit, u…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Ebay , Amazon
Rechtsgebiet: Fernabsatzrecht

Erschienen 13. August 2008 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…

E-bay: Kein Rückgaberecht bei falschem Toilettenhäuschen

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. November 2008 — Ist bei der E-bay-Auktion eines Privatmanns die Gewährleistung ausgeschlossen, hat der Käufer keinen Anspruch auf Rückgabe des …

Landgericht München I : "Ein Griff ins Klo..." - Original? Wird im Rahmen einer eBay-Auktion das Modell eines Toliettenhäuschens a…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 8. August 2008 — LG München I, Urteil vom 07.08.2008 - Az. 34 S 20431/04; nrk Jeder kennt sie, manch einer liebt sie wohl auch. Toilettenhäuschen. …

Porsche Carrera auf eBay für EUR 5,50?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 3. April 2009 — Wann kommt es zu einem wirksamen Vertragsschluss mit anschließender Pflicht zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten auf der On…

Anfechtung eines Sofort-Kaufen Angebotes bei eBay

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 30. August 2008 — Mein lieber Scholli (obwohl der spielte doch woanders!) – Schwein gehabt, mag der Verkäufer eines Angebotes von zwei Stammkarten…

Zahlungsklage für Internetseite nachbarschaft24.net abgewiesen (AG Berlin-Mitte)

Andere Ansicht | 22. Dezember 2008 — Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in einer aktuellen Entscheidung vom 05.11.2008 einen Anspruch auf Zahlung eines Entgelts für d…

AG Hannover: Kein Anspruch auf Original, wenn Verkäufer “von Originalität überzeugt”

Rheinrecht | 22. Juli 2008 — Das Amtsgericht Hannover (Urteil vom 3.7.2008 - 506 C 235/08) hatte sich mit einem eingeklagten Schadensersatzanspruch nach E…

Zur Nachahmung eines Sozialen Netzwerkes

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 19. August 2009 — Das LG Köln hatte jüngst u.a. darüber zu entscheiden, unter welchen Umständen bei Webseiten verschiedener Betreiber von Sozialen…

Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 5. August 2010 — Ein vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion unterliegt den gesetzlichen Regelungen zur Anfechtung. Unabhängig von den AGB, in denen…

Ein Orginal mit Fragezeichen ist eben kein Orginal! Ärger mir Markenware bei ebay!

Dr. Bücker Newsfeed | 31. Oktober 2008 — Ist hinter dem Markenname ein Fragezeichen, so ist für den Käufer ausreichend erkennbar, dass es sich unter Umständen nicht um ein…

Beck Aktuell

Internetangebot des Verlages C.H. Beck, München - : LG M�nchen I: K�ufer bei eBay muss Replik statt Original akzeptieren