Alte Frau überfahren: Staatsanwalt fordert Einweisung in die Psychiatrie
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Weil sie im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit eine gehbehinderte Rentnerin überfahren und getötet hat, muss eine 66-jährige Frau aus Ippesheim in die Psychiatrie. Das Würzburger Landgericht verurteilte die ehemalige Lehrerin am Donnerstag zu fünf Jahren Freiheitsstrafe und ordnete ihre unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung an.
Die Richter hatten nach einer ausführlichen Beweisaufnahme keine Zweifel daran, dass die Angeklagte am 26. Januar 2007 ihr 84-jähriges Opfer auf dem Parkplatz eines Einkaufsmarkts in Ochsenfurt (Kreis Würzburg) vorsätzlich angefahren hat. Der schwere Wagen überrollte die Rentnerin anschließend zweimal, sie starb noch am Unfallort an ihren schweren Verletzungen. Angeklagt war die Tat als Totschlag, das Schwurgericht ging aber nach dem Grundsatz „im Zweifel für die Angeklagte“ davon aus, dass die 66-Jährige den Tod der alten Frau bei ihrer kaum nachvollziehbaren Tat nicht billigend in Kauf genommen hat. Sie wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.
Einen Unfall nach einem Fahrfehler, wie von der Angeklagten behauptet, konnten die Richter in dem Geschehen auf dem Parkplatz nicht erkennen. Mehrere Zeugen haben beobachtet, wie die 66-Jährige hupte, wütend gestikulierte und schimpfte, während die 84-jährige Frau mit ihrer Gehhilfe langsam vor ihrem Fahrzeug die Fahrbahn überquerte. „Das war schon ein sehr aufälliges Verhalten. Sie hat die alte Frau wohl als Hindernis angesehen“, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gündert. Dann beschleunigte das Fahrzeug plötzlich und rammte die Fußgängerin. „Die Umstände sprechen gegen einen Fahrfehler“, betonte Gündert. Die Angeklagte hatte nach dem Unfall widersprüchliche Angaben gemacht. Erst behauptete sie, das Opfer wäre ihr unerwartet vor das Auto gelaufen, dann sprach sie davon, bei ihrem Automatik-Auto versehentlich vom Brems- auf das Gaspedal abgerutscht zu sein. Schon am Unfallort waren sich allerdings mehrere Augenzeugen sicher, dass sie die alte Frau aus Wut überfahren hat.
Davon geht auch der psychiatrische Sachverständige Professor Dr. Martin Krupinksi aus. Er sprach von einer „aggressiven Aufladung“ und einem „plötzlichen Impulsdurchbruch“ der Angeklagten, die seiner Ansicht nach seit Jahrzehnten an einer paranoiden Persönlichkeitsstörung leidet. Hintergrund der Tat waren demnach die ständigen Streitigkeiten der ehemaligen Lehrerin mit ihrem Ehemann, …
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