Rentenkasse: Sparbeschlüsse verzögern Beitragssenkung
Reuters | 24. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Durch die Sparvorhaben der Bundesregierung verzögert sich die für 2014 geplante Senkung des Beitragssatzes z…
Berlin (Reuters) - Die von der Bundesregierung geplante Streichung des Rentenbeitrages für Hartz-IV-Bezieher bezahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem höheren Beitragssatz.
Nach der Finanzschätzung von Arbeitsministerium und Rentenversicherung "entfällt dadurch die mögliche Beitragssatzsenkung um 0,3 Prozentpunkte" im Jahr 2014 auf dann 19,6 Prozent. Dies teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Montag in einer Anhörung des Haushaltsausschusses des Bundestages mit.
Der Verzicht auf eine Absenkung des Beitragssatzes um 0,3 Punkte kostet im Schnitt Arbeitgeber und Arbeitnehmer etwa je vier Euro im Monat. Gutverdiener mit einem Monatseinkommen über der Bemessungsgrenze von 5500 Euro im Westen kommen auf das Doppelte.
Derzeit überweist der Bund monatlich 40,80 Euro als Rentenbeitrag für Hartz-IV-Bezieher an die Rentenversicherung. Pro Jahr sind das rund zwei Milliarden Euro. Diese werden vom kommenden Jahr an gestrichen. Dadurch fehlen der Rentenkasse bis 2014 insgesamt acht Milliarden Euro. Auf die Höhe einer Altersrente von Hartz-IV-Beziehern hat das kaum Einfluss: Ihr monatlicher Rentenanspruch hat sich durch die bisherige Beitragszahlung des Bundes pro Jahr um 2,09 Euro erhöht.
HARTZ-IV-BEZIEHER FALLEN AUS RIESTER-FÖRDERUNG
Durch den Wegfall der Versicherungspflicht haben Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) keinen Anspruch mehr auf die staatliche Zulage für Riester-Verträge zur privaten Altersvorsorge. "Hier bedarf es noch einer ergänzenden Regelung durch den Gesetzgeber, um sicherzustellen, dass die Bezieher von Arbeitslosengeld II auch nach dem 1. Januar 2011 weiterhin zum förderberechtigten Personenkreis zählen", forderte die Rentenbehörde in ihrer Stellungnahme.
Erschienen 4. Oktober 2010 bei http://www.reuters.com.
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