Rentenabfindung bei Nichterreichen des Renteneintrittsalters

Voraussetzung für den Anspruch auf Abfindung der Altersrente nach § 20 Abs. 1 Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung der Zahnärztekammer Niedersachsen – ABH – in der Fassung vom 2. August 2007 ist, dass ein Anspruch auf Zahlung der Altersrente nach § 14 ABH entstanden ist, insbesondere dass das versorgungsberechtigte Mitglied das Renteneintrittsalter erreicht.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in dem hier vorliegenden Fall entschieden, die Kläger nicht Inhaber eines Anspruchs auf Rentenabfindung gegen den Beklagten sind. Ein Anspruch des verstorbenen Vaters der Kläger auf Rentenabfindung gegen den Beklagten ist nicht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB auf die Kläger als Erben übergegangen. Dabei kann das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hier dahinstehen lassen, ob öffentlich-rechtliche Ansprüche auf Versorgungsleistungen von Mitgliedern des beklagten berufsständischen Versorgungswerkes gegen dieses überhaupt Gegenstand der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge sein können. Denn hier ist zugunsten des Erblassers schon zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Zahlung einer Rentenabfindung entstanden, der auf die Kläger als dessen Erben hätte übergehen können.

Die Beklagte gewährt auf der Grundlage ihrer Satzung für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenensicherung – ABH – in der hier maßgeblichen Fassung vom 2. August 2007 als Versorgungsleistungen eine Altersrente (§ 13 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 ABH), eine Berufsunfähigkeitsrente (§ 13 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 17 ABH), eine Witwenrente (§ 13 Satz 1 Nr. 3 i.V.m. § 18 ABH), eine Waisenrente (§ 13 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 19 ABH) oder eine Rentenabfindung (§ 13 Satz 1 Nr. 5 i.V.m. §§ 20 und 21 ABH).

Nach § 20 Abs. 1 Satz 5 ABH kann die hier streitige Abfindung der Altersrente ganz oder teilweise nur für Rentenansprüche, die aus Beitragszahlungen bis zum 31. Dezember 2004 resultieren, gefordert werden. Voraussetzung ist, dass bei dem Beklagten bis zwei Monate vor Rentenbeginn ein unwiderruflicher Antrag auf Rentenabfindung gestellt wird (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ABH) und das Mitglied nicht schon Versorgungsleistungen erhalten hat (§ 20 Abs. 1 Satz 2 ABH). Mit der Zahlung der Rentenabfindung erlöschen sämtliche Rentenansprüche des Mitgliedes, für das die Rentenabfindung gefordert wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 ABH).

Den Klägern ist zwar darin zuzustimmen, dass sich allein aus dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 ABH – anders noch als aus § 16 Abs. 1 Satz 1 der vorausgehenden Alterssicherungsordnung der Zahnärztekammer Niedersachsen – nicht ohne Weiteres ergibt, dass ein Anspruch auf Rentenabfindung nur entstehen kann, wenn auch die Voraussetzungen für die Gewährung einer Altersrente nach § 14 ABH erfüllt sind, die Rentenabfindung also nur anstelle der Altersrente gewährt wird. Zu diesem zwingenden Ergebnis gelangt man allerdings bei der gebotenen Auslegung…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Altersrente , Voraussetzung , Anspruch Auf Abfindung , Versorgungswerk , Rentenanwartschaften , Rentenabfindung
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 18. Oktober 2011 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Altersdiskriminierung im Sozialplan. Keine Abfindung für ältere Arbeitnehmer europarechtswidrig?

Szary Blog | 20. Oktober 2010 — Das Problem Dürfen Sozialpläne vorsehen, dass ältere Arbeitnehmer keine Abfindung erhalten, weil sie kurz vor der Rente stehe…

Altersdiskriminierung im Sozialplan

Szary Blog | 20. Oktober 2010 — Ist der Ausschluss älterer Arbeitnehmer von Sozialplanabfindungen europarechtswidrig? Das Problem Dürfen Sozialpläne vorseh…

Niedersächsische Zahnärzte haben keinen Anspruch auf ungekürzte Altersrente mit 60 Jahren

Recht und Alltag | 23. Februar 2006 — Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – 8. Senat – hat mit Beschluss vom 7. Februar 2006 in einem Berufungszulassungsverfahr…

Abfindungsanspruch bei Kündigung – kann dieser vererbt werden?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog | 21. Juli 2009 — Abfindungsanspruch bei Kündigung – kann dieser vererbt werden? von Rechtsanwalt A. Martin – Arbeitsrecht Berlin A…

Abfindung Vererblich: Zur Vererblichkeit der Abfindung nach § 1a KSchG

Recht und Alltag | 11. Mai 2007 — Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Hö…

Altersdifferenzierung in Sozialplänen

Rechtslupe | 27. Mai 2009 — Sozialpläne dürfen nach einem gestern verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts eine nach Lebensalter oder Betriebszugehörig…

BAG: Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

anwalt-kiel.com | 11. November 2008 — Das Bundesarbeitsgericht - 1 AZR 475/07 - hat entschieden, dass die Betriebsparteien in Sozialplänen für Arbeitnehmer, die Anspruc…

Weniger Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

andreas-buschmann.net | 19. November 2008 — Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente hat…

BGH: Zum eigenständigen Anspruch auf angemessene Beteiligung des Miturhebers nach § 32a UrhG - Das Boot

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 13. März 2012 — BGH Urteil vom 22.09.2011 I ZR 127/10 Das Boot UrhG § 8 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 Halbsatz 2, § 32a Abs. 1 und 2 Satz 1,…

Weniger Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

andreas-buschmann.net | 19. November 2008 — Ein Sozialplan darf die Abfindung geringer bemessen, wenn der aussscheidende Arbeitnehmer Anspruch auf vorgezogene Altersrente …