Rene Weller bekommt nun doch kein Schmerzensgeld von Jauch

Bereits im Januar 2006 hatten wir über den Fall Weller gegen Jauch berichtet. Nun liegt die Entscheidung in der 2 Instanz vor.

Der Fernseh-Moderator Günther Jauch hatte in seiner RTL-Quizsendung “Wer wird Millionär?” über Weller gesagt: “Der sitzt ja dauernd im Knast.” Dies sei eine zulässige Meinungsäußerung, befand am 07.05.2007 das Brandenburgische Oberlandesgericht und wies damit die Berufung Wellers gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Weller hatte von Jauch 31.300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie einen Widerruf verlangt (Az.: 1 U 19/06).

Berichtet im Presserecht durch Rechtsanwalt Holger Kiefer, Kiefer Wörner und Kollegen, Kanzlei für Neue Medien und Steuern, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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Themen: Schmerzensgeld , Potsdam , Knast , Jauch , Rene Weller
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 8. Mai 2007 auf http://www.recht-blog.com.

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Kommentare zu "Rene Weller bekommt nun doch kein Schmerzensgeld von Jauch":

7. Dezember 2007 von Frank Rößler — Was ist den das für eine Rechtssprechung. Eine riesen schweinerei die da mit Herrn Weller getrieben wird.
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