Religiös motivierte Kleidung einer Lehrkraft in der Schule ist eine Dienstpflichtverletzung
am 18.03.2008 von Handakte WebLAWg
Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt. Die Weisung der Schulverwaltung, den Dienst in der Schule ohne eine derartige Kopfbedeckung zu versehen, ist deshalb rechtmäßig. Das gilt auch dann, wenn die betreffende Lehrerin eine Beamtin auf Lebenszeit ist, die seit zahlreichen Jahren unbeanstandet von Schülern und Eltern mit dieser Kopfbedeckung in der Schule tätig ist. Dies hat der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) mit Urteil vom 14.03.2008 entschieden.
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“Kopftuchstreit”: Religiös motivierte Kleidung einer Lehrkraft in Schule ist eine Dienstpflichtverletzung
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Lehrerin darf mit Kopftuch unterrichten
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Darüber spricht ganz … Holland
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18.03.2008#Eine Lehrerin verstößt gegen eine durch das Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung trägt. Die Weisung der Schulverwaltung, den Dienst in de…
